Minister: Kein Einspruch gegen Mieterhöhung
Angesichts der geplanten Erhöhung der Richtwertmieten Anfang April hat der Präsident der Mietervereinigung Justizminister Wolfgang Brandstetter aufgefordert, das Gesetz nicht zu unterschreiben. Viele Menschen könnten sich die hohen Mieten ohnehin schon nicht mehr leisten. Im Justizministerium reagiert man auf diese Forderung ablehnend.
27. April 2017, 15:40
Mittagsjournal, 13.3.2014
Minister "muss" unterschreiben
Rechtlich bliebe Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) gar keine andere Möglichkeit, als die Mietanpassung zu unterschreiben, sagt die Sprecherin des Justizministeriums, Dagmar Albegger. Das Ministerium würde lediglich ein bestehendes Gesetz vollziehen.
Im Richtwertgesetz sei geregelt, dass die Richtwerte alle zwei Jahre an den Verbraucherpreisindex anzupassen sind. Das Justizministerium würde lediglich über die Anpassung informieren.
Mietreform im Herbst
Die amtliche Kundmachung wird also mit 1. April erfolgen. Sie gilt ab dann für neue Mietverträge. Für bestehende Verträge tritt sie ab Mai in Kraft, wenn in diesen eine "Wertanpassung" festgeschrieben ist. Das ist meistens der Fall.
Die Politik insgesamt, also konkret die Bundesregierung, hat in ihrem Regierungsprogramm ein Kapitel dem Thema "Leistbares Wohnen" gewidmet. Das Mietrecht soll einfacher und transparenter werden, der Mietpreis günstiger, steht da. Derzeit würde eine Expertengruppe Vorschläge für eine Mietrechtsreform erarbeiten, sagt Albegger. Die Ergebnisse sollen im Herbst präsentiert werden.