600.000 Erinnerungsbriefe zum Pensionskonto

Die Vorbereitungen für das Pensionskonto kommen in die Intensivphase. Im Juni soll für alle Versicherten ab dem Jahrgang 1955 eine Erstgutschrift errechnet werden. Damit wird ausgewiesen, wie viel Pensionsansprüche man schon erworben und wie viel Pension man zu erwarten hat. Doch für etliche Versicherte fehlen noch Daten. Deshalb will die Pensionsversicherung noch einmal in einer Welle von Anforderungsschreiben die Informationen einholen.

Mittagsjournal, 14.4.2014

Rechtliche Absicherung

Mehr als eine Million Versicherte hat bereits die fehlenden Informationen nachgereicht. Aber es sind immer noch etliche Daten ausständig, konkret von 611.000 Versicherten, sagt der Generaldirektor der Pensionsversicherung, Winfried Pinggera. Deshalb wird jetzt in Etappen bis in den Mai hinein eine weitere Aufforderung verschickt, die Versicherungslücken zu füllen oder zu erklären. Diesmal mit einem Rückscheinbrief (RSb), weil es um rechtliche Ansprüche geht: "Wenn jemand bis 2016 nicht rückgemeldet hat und die Vergleichsberechnung verliert, könnte es sein, dass jemand Pensionsansprüche nicht in dem Ausmaß geltend machen kann, wie er sie sonst hätte." Das sei eine Frage der rechtlichen Absicherung für die Pensionsversicherung.

Auch Zeiten der Kindererziehung

Zwar sei es möglich auch noch später die fehlenden Versicherungsdaten nachzuliefern, so Pinggera. Aber diese späte Nachbuchung könnte finanzielle Auswirkungen haben. Deshalb sei es im Sinne der Versicherten, diese geforderten Informationen zu liefern, sagt Winfried Pinggera.

Zusätzlich zu den Beschäftigten mit fehlenden Versicherungszeiten gibt es noch zwei Spezialgruppen: hauptsächlich Frauen mit Kindererziehungszeiten und Personen, über die es nur wenig Informationen, oft nicht einmal mehr eine Adresse in Österreich gebe.


Noch ein Detail zur Rücksende-Freudigkeit: Die Versicherten der westlichen Bundesländer seien fleißiger als jene im Osten, vor allem im städtischen Bereich.