Megaprozess um YLine beginnt

Am Landesgericht Wien beginnt morgen der Prozess um die Pleite der Internetfirma YLine. Die börsennotierte Firma wurde zur Jahrtausendwende als Shooting-Star der New Economy gehandelt, ging aber 2001 nach drei Jahren in Konkurs - also vor fast 13 Jahren. Nach jahrelangen Ermittlungen müssen sich nun Ex-Yline-Chef Werner Böhm und zehn weitere Angeklagte wegen Untreue, schweren Betrugs, Bilanzfälschung und Insiderhandel verantworten.

Mittagsjournal, 22.4.2014

Spektakulär gescheitert

Der Hype um die Internetfirma Yline war groß: gegründet Ende der 90er Jahre, spektakulärer Börsegang, forciert von der US-Investmentbank Lehman Brothers. In aller Munde war Yline, weil eine der zahlreichen Tochterfirmen die Homepage des Finanzministeriums unter Karl-Heinz Grasser gestaltet hatte, und Grasser umstrittene Webseite des "Vereins zu Förderung der new economy", die von der Industriellenvereinigung finanziert worden war. Doch die Internetblase platzte nach drei Jahren. Nach einem Computerdeal mit IBM, der einige Nummern zu groß war, schlitterte Yline 2001 spektakulär in die Pleite.

Seit damals liefen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Ein ungeliebter Akt, der über die Jahre von Staatsanwalt zu Staatsanwalt weiter gereicht wurde, und angeblich sogar mehrere Jahre gar nicht bearbeitet wurde. 2011 landete der Fall schließlich bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die letztlich eine Anklage einbrachte.

Beweisprobleme

Oliver Scherbaum, Anwalt von YLine Gründer und Hauptangeklagtem Werner Böhm: "In den Verfahren ist mit Sicherheit der Wurm drin, weil es nicht nur immens lang gedauert hat, sondern auch weil die Anklageschrift in vielen Punkten nicht nachvollziehbar und widersprüchlich, beziehungsweise sogar aktenwidrig ist."

Böhm selbst, der schon zu seiner Zeit als Yline-Chef als begnadeter Selbstdarsteller galt, betreibt eine Internetseite über die "Akte YLine", in der er Absurditäten rund um die Causa anprangert. Etwa, dass große Teile der beschlagnahmten Unterlagen 2004 aus einem Polizeiauto gestohlen worden seien. Elektronische Unterlagen sollen laut einer Aktennotiz der Polizeiermittler seit Jahren nicht mehr lesbar sein. Das Beweisverfahren, zu dem zahlreiche Zeugen geladen werden, dürfte nach der langen Dauer der Ermittlungen nicht einfach werden. Anwalt Scherbaum sieht wegen der langen Verfahrensdauer eine Beweisproblematik: "Wer erinnert sich noch daran, was er im Jahr 200 genau gemacht oder gesagt hat. Und solche Unsicherheiten dürfen natürlich nicht zu lasten der Angeklagten gehen."

Verfahrensdauer strafmildernd

Böhm bestreite jedenfalls die Vorwürfe der Anklage, sagt Scherbaum. Auch Böhms Mitangeklagte, alles ehemalige Vorstände und Aufsichtsräte von YLine, sowie die Wirtschaftsprüferin der Firma, weisen die Anklage zurück. Geht es nach der Staatsanwaltschaft drohen den Angeklagten bei Verurteilung Strafen bis zu zehn Jahren Haft. Ob es bei einer Verurteilung tatsächlich zu Haftstrafen kommen wird, wird von den Verteidigern bezweifelt. Denn in der Causa Libro, wo ebenfalls über Jahre ermittelt wurde, hat vor kurzem das Höchstgericht die lange Verfahrensdauer als massiv strafmildern gewertet.