Kompetenzzentrum statt Gefängnis

11 Jahre nach dem umstrittenen Aus für den Wiener Jugendgerichtshof, scheint schon fast sicher zu sein, dass es in Wien wieder ein eigenes Jugendgefängnis geben wird. Justizminister Wolfgang Brandstetter geht davon aus, dass das Innenministerium der Justiz das Polizeigefängnis am Hernalser Gürtel zur Verfügung stellen wird.

Abendjournal, 28.04.2014

Brandstetter will Jugendkompetenzzentrum

Es gibt derzeit kaum Schubhäftlinge und außerdem das neue Schubhaftzentrum Vordernberg. Deshalb braucht die Polizei das Anhaltezentrum Hernalser Gürtel kaum mehr. Justizminister Wolfgang Brandstetter will dort nun Haft aber auch Wohngemeinschaften für junge U-Häftlinge schaffen: "Es wird dort Haft und Strafvollzug für Jugendliche und junge Erwachsene geben, wenn es nach meinen Vorstellungen geben, aber auch betreutes, überwachtes Wohnen mit intensiverer Betreuung der Jugendlichen. Was uns vorschwebt ist, soetwas wie ein Jugendkompetenzzentrum. Wir können es gar nicht erwarten, bis wir den Schlüssel kriegen." Offen sind der Zeitplan und Details: etwa ob Fußfessel-Lösungen kommen - aber Brandstetter ist sich sicher, "das Innenministerium wird uns sicher entgegekommen, diese grundsätzliche Zusage haben wir."

"Jugendliche von Erwachsenen trennen"

Jugendrichterin Beate Matschnig hofft, dass, ähnlich wie früher beim Jugendgerichtshof, sogar spezielle Jugend-Richter und Staatsanwälte im neuen Kompetenzzentrum arbeiten werden. Und zum Thema Jugendgefängnis sagt sie: "Für uns macht das auf jeden Fall Sinn. Jugendliche gehören getrennt von den Erwachsenen. Man weiß, dass der Einfluss der Erwachsenen einfach nicht positiv ist. Sie sehen sehr viel, sie erleben sehr viel mit in einem Gefängnis, auch wenn sie nicht in einer Abteilung sind."

Heute hat übrigens der Prozess gegen jenen Jugendlichen begonnen, der im vergangenen Sommer in der Justizanstalt Josefstadt von jungen Mithäftlingen vergewaltigt worden ist. Er wurde vertagt. Der 15-jährige ist angeklagt wegen Beteiligung an einem versuchten Handyraub. Das war der Anlass für den folgenschweren Gefängnisaufenthalt.