EuGH-Urteil gegen Google: Netz vergisst nicht

Es gibt ein Recht darauf, dass private Informationen im Internet gelöscht werden müssen, sagt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem vielbeachteten "Google-Urteil". Gelöscht werden muß jedoch nur der Verweis auf die ungewollte Information im Netz, nicht die Seite selbst. So einfach also ist das "Vergessen" im Internet doch nicht.

Mittagsjournal, 14.5.2014

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