EuGH-Urteil gegen Google: Netz vergisst nicht
Es gibt ein Recht darauf, dass private Informationen im Internet gelöscht werden müssen, sagt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem vielbeachteten "Google-Urteil". Gelöscht werden muß jedoch nur der Verweis auf die ungewollte Information im Netz, nicht die Seite selbst. So einfach also ist das "Vergessen" im Internet doch nicht.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 14.5.2014
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