Suspendierungen in Stein aufgehoben
Nach dem der Fall eines verwahrlosten Häftlings in der niederösterreichischen Justizanstalt Stein bekannt geworden war, ordnete Justizminister Wolfgang Brandstetter Konsequenzen an, vier Beamte wurden suspendiert. Nur drei Wochen später hob nun die Disziplinarkommission diese Entscheidung auf.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 13.6.2014
Einspruch des Justizministeriums
Gestern Nachmittag kam der Anruf: Die Disziplinarkommission des Justizministeriums hat die vorläufige Suspendierung der vier Beamten aufgehoben, die in der Affäre um die Schockfotos aus der Justizanstalt Krems-Stein unter Verdacht geraten sind. Die Begründung für diese Entscheidung ist bisher weder im Justizministerium noch in der Vollzugsdirektion bekannt. Die Beamten werden dennoch vorläufig nicht an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können, solange die Entscheidung der Disziplinarkommission nicht rechtskräftig ist, sagt Dagmar Albegger, Sprecherin des Justizministeriums. Rechtskräftig wird die Entscheidung dann, wenn das Justizministerium sie akzeptiert - allerdings überlegt man im Justizministerium bereits jetzt, Rechtsmittel zu erheben. In diesem Fall müsste das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Erst dann wäre die Causa rechtskräftig. So lange die Entscheidung der Disziplinarkommission nicht rechtskräftig ist, so lange bleiben die Suspendierungen aufrecht.
Die Disziplinarkommission hat allerdings gleichzeitig ein Disziplinarverfahren gegen die Beamten eingeleitet, auch die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gehen weiter. Ermittelt wird sowohl gegen vier bekannte als auch gegen weitere unbekannte Täter.
Häftling verlegt
Der betroffene Häftling wurde unterdessen in eine andere Anstalt verlegt. Er gilt als geistig abnorm und befindet sich im Maßnahmenvollzug. Dieser wurde zuletzt ohne Anhörung des Mannes und ohne Einholung eines aktuellen psychiatrischen Gutachtens verlängert. Justizminister Wolfgang Brandstetter hatte nach Bekanntwerden des Falles angekündigt, dass er die verantwortliche Vollzugsdirektion auflösen will. An ihre Stelle soll künftig eine Generaldirektion treten, die direkt im Ministerium angesiedelt sein soll.
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