Maut: EU-Kommission noch bedeckt
Der deutsche Verkehrsminister glaubt, dass seine Mautpläne EU-konform sind. Befinden muss darüber aber die EU-Kommission und im Streitfall der Europäische Gerichtshof. Die Kommission will nach der heutigen Vorstellung der Mautpläne noch kein Urteil fällen.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 7.7.2014
EU will Details klären
Weder rotes noch grünes Licht will die EU-Kommission heute den deutschen Mautplänen derzeit geben. Dazu müsse man erst die Details kennen, sagt Kommissionssprecherin Helen Kearns. Nur die Grundregeln stünden fest. "Nichtdiskriminierung ist ein zentrales Prinzip des EU-Rechts. Das muss beachtet werden. Bei der deutschen Straßenmaut, so wie überall sonst auch", sagt Kearns.
Doch was ist Diskriminierung? Und ist die beabsichtigte Gegenrechnung der deutschen KFZ-Steuer gegen die Maut zulässig? Das sind die Fragen, die zu klären sind. Sowohl Straßenmaut als auch KFZ-Steuer sind jedenfalls Angelegenheit der Nationalstaaten. Dass es für deutsche Autofahrer mit der Zahlung der KFZ-Steuer quasi automatisch die Gratis-Vignette gibt, sei jedenfalls nicht erlaubt, hat die EU-Kommission bisher immer betont.
Kallas: Jeder soll fairen Preis zahlen
Der deutsche Verkehrsminister Alexander Dobrindt war letzte Woche auf Überzeugungstour hier in Brüssel. Ganz umgeschwenkt ist EU-Verkehrskommissar Siim Kallas nicht. Aber die Stellungnahmen heute klingen etwas versöhnlicher. Wenn die Einführung der Straßenmaut und die Senkung der KFZ-Steuer Hand in Hand gehen, dürften ausländische Autofahrer nicht benachteiligt werden, heißt es in einer Aussendung der Kommission heute. Jeder solle einen fairen Preis für die Straßennutzung zahlen. Und Nachsatz: Der deutsche Verkehrsminister scheine zu versuchen, dies zu berücksichtigen.