Prozess: Muss Grasser zum Amtsarzt?

In der Affäre um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gibt es nun Aufregung um Grassers Krankmeldung im Schadenersatzverfahren, das Grasser selbst gegen seinen ehemaligen Steuerberater angestrengt hatte. Das zu Wochenbeginn angesetzte Zivilverfahren wurde vorerst abgesagt. Grassers Prozessgegner hinterfragen nun seine Angaben zum Gesundheitszustand. Diskutiert wird etwa eine Vorführung beim Amtsarzt.

Mittagsjournal, 17.7.2014

Keine Sanktionen vorgesehen

Karl-Heinz Grasser fordert Schadenersatz von seinem ehemaligen Steuerberater, weil er sich falsch beraten sieht. Der Streitwert: 2,4 Millionen Euro. Doch der Termin am Montag wurde abgesagt, weil Grasser nach eigenen Angaben erkrankt ist. Grassers Prozessgegner fordern nun laut "Kurier" vom Gericht, zu prüfen, mit welcher Ernsthaftigkeit die Gegenseite die Klage überhaupt betreibt - schließlich habe man bereits finanziell und zeitlich viel in den Prozess investiert.

Allerdings sei eine Vorführung Karl Heinz Grassers beim Amtsarzt unwahrscheinlich, sagt der Sprecher des Wiener Handelsgerichts, Heinz Peter Schinzel. Bei einem zivilrechtlichen Verfahren sind gegen einen Kläger nämlich per Gesetz keine Zwangsmaßnahmen vorgesehen. Doch die Sanktion besteht darin, dass der Richter das Gesamtverhalten einer Partei würdigen muss. Eine Partei, die nicht vor Gericht erscheint, könnte Nachteile haben.

Muss nicht erscheinen

Der Ex-Finanzminister müsste jedenfalls gar nicht selbst zu dem Verfahren erscheinen, das er angestrengt hat - ob ihm das etwas bringt, sei aber fraglich. Mit der Frage der Erkrankung werde sich der Richter derzeit nicht weiter befassen, sagt Schinzel. Jetzt sei es zweckmäßig, einen neuen Termin zu finden.

Nach Angaben der Kanzlei Deloitte hat Grassers Strafverteidiger angeboten, das Schadenersatzverfahren ruhend zu stellen. Doch Deloitte lehnt das ab.

Experten zufolge könnte der Zivilprozess Informationen für das gegen Grasser anhängige Steuerverfahren liefern. Denn im Gegensatz zum Strafverfahren unterliege Grassers Ex-Steuerberater hier nicht der Verschwiegenheitspflicht. Grasser könnte die zivilrechtliche Klage allerdings zurückziehen.

Grassers Anwalt Dieter Böhmdorfer denkt nach eigenen Angaben jedenfalls nicht daran, die Klage zurückzuziehen. Das Verfahren werde ein Musterprozess in Sachen Schadenersatz werden, so der Ex-Justizminister. Laut Handelsgericht wird das Verfahren voraussichtlich auf Herbst vertagt.