Tierschützerprozess: Kein Schadenersatz

Die Schadenersatzklage des Tierschützers Martin Balluch gegen die Republik Österreich ist vom Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien abgewiesen worden. Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken, hat wegen der hohen Prozesskosten im Tierschützerprozess und wegen ungerechtfertigter Untersuchungshaft auf 600.000 Euro Schadenersatz geklagt.

Abendjournal, 30.7.2014

Verjährung: während U-Haft klagen

Monatelange U-Haft, jahrelange Prozesse - trotz rechtskräftiger Freisprüche hat das umstrittene Tierschützerverfahren die betroffenen Aktivisten mit einem riesigen Schuldenberg für die Verfahrenskosten zurückgelassen. Am Zivilgericht Wien sieht man allerdings keinen Grund für Schadenersatz. Eine Klage von VGT-Chef Martin Balluch auf Schadenersatz in Höhe von 600.000 Euro gegen die Republik wurde abgewiesen. Wegen Verjährung, sagt sein Anwalt Stefan Traxler: "Weil Martin Balluch schon im Zuge seiner Verhaftung wusste, er ist unschuldig und ihm wird Unrecht getan". Deshalb hätte er schon von der U-Haft heraus beginnen müssen zu klagen. "Wir vertreten die Meinung, erst mit Rechtskraft des Freispruchs läuft die Verjährung", so Traxler.

Mögliche Berufung beim OGH

Auch, dass die Staatsanwaltschaft dem Gericht verschwiegen hatte, dass eine verdeckte Ermittlerin keine belastenden Beweise gefunden hat, war für das Zivilgericht vertretbar. Ob Balluch Berufung einlegt, ist noch unklar. Die Verfahrenskosten sind sehr hoch, so Traxler, der bei Berufung beim OGH mit drohenden Kosten von weiteren 100.000 Euro rechnet. "Wir haben aus finanziellen Gründen Angst hier weiterzumachen, weil wir Martin Balluch nicht in den Ruin treiben wollen. Ohne viel Geld kein Recht." Aber bis September ist noch Zeit das Urteil zu beeinspruchen. Noch ist nichts entschieden, sagt Traxler.