Reformprojekt: Finanzausgleich neu

Der neue Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) muss bis Ende 2015 zwischen Bund, Ländern und Gemeinden einen neuen Finanzausgleich aushandeln und einige Reformen angehen, angefangen bei Pensionen über Steuern bis hin zu Bildung und Gesundheit.

Mittagsjournal, 2.9.2014

Um umfassend Zeit für eine Reform des Finanzausgleichs zu haben, hatten sich SPÖ und ÖVP noch unter Ex-Finanzminister Michael Spindelegger darauf geeinigt, das derzeit geltende Finanzausgleichsgesetz bis Ende 2016 zu verlängern.

Zahlung in drei Teilen

Den Rahmen für die finanziellen Beziehungen zwischen den Gebietskörperschaften bildet die Finanzverfassung. Die Ausgestaltung erfolgt über den Finanzausgleich, der üblicherweise für sechs Jahre gilt. Den Großteil der Steuern hebt der Bund ein. Damit auch die Länder und Gemeinden Geld für ihre diversen Aufgaben zur Verfügung haben, bekommen sie einen Anteil an den gesamten Steuereinnahmen. In Summe werden das heuer fast 33 Milliarden Euro sein. Rund 23 Milliarden Euro davon bekommen die Länder, den Rest die Gemeinden.

Die Zahlung setzt sich aus drei Teilen zusammen: Erstens die Ertragsanteile am gesamten Steueraufkommen. Dieses Geld ist nicht zweckgebunden, die Länder und Gemeinden können es verwenden, wie sie wollen. Wie viel sie bekommen, richtet sich nach der Einwohnerzahl und einem fixen Schlüssel, der im Finanzausgleich festgelegt ist.

Die zweite Möglichkeit, Geld vom Bund zu bekommen, sind Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen. Diese Mittel sind zweckgebunden, etwa für Straßen, für die Krankenanstaltenfinanzierung, für die Kinderbetreuung und für den Pflegefonds.

Die dritte Möglichkeit ist, dass der Bund bestimmte Kosten der Länder und Gemeinden trägt. So überweist der Bund etwa Gelder für die Landeslehrer und die Flüchtlingsbetreuung.

Reform geplant

Die Regierung will den Finanzausgleich jetzt reformieren. Diskutiert wird über einen sogenannten aufgabenorientierten Finanzausgleich. Das heißt, die Ertragsanteile sollten künftig entsprechend der Aufgaben verteilt werden.

Dazu muss festgelegt werden, wer welche Aufgaben zu erfüllen hat. Was sind Pflicht-Aufgaben für die Länder, die Gemeinden und den Bund und was sind freiwillige Aufgaben, die zu erfüllen sind. Derzeit ist das zersplittert in diversen Landes- und Bundesgesetzen sowie im Finanzverfassungsgesetz festgelegt.

Wenn es eine solche klare Aufgabenverteilung gibt, könnten die Länder nach Ansicht von Experten auch mehr Einnahmenverantwortung übernehmen - sprich, mehr eigene Steuern einnehmen. Dem neuen Finanzminister Hans-Jörg Schelling wird diese Reform zugetraut. Ob sie tatsächlich gelingt, wird sich zeigen.