Grundsteuer: Die Ausnahmen

Seit Tagen wird über eine Erhöhung der Grundsteuer diskutiert, um so Geld für eine Steuerreform hereinzubringen. Die Gemeinden, die diese Steuer einheben, haben schon klargemacht, dass sie mögliche Mehreinnahmen nicht kampflos an den Bund abliefern werden. Der Bauernbund hat sich dafür ausgesprochen, statt einer Erhöhung zunächst die zahlreichen Befreiungen von der Grundsteuer abzuschaffen.

Mittagsjournal, 5.9.2014

Jedes Bundesland regelt anders

Die Gemeinden heben die Grundsteuer ein und verwenden auch das Geld, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Es gibt einerseits die Grundsteuer A auf land- und forstwirtschaftliche Immobilien, die im Vorjahr laut Statistik Austria 23 Millionen Euro eingebracht hat. Andererseits gibt es die Grundsteuer B auf Wohn- und Betriebsimmobilien, die hat den Gemeinden im Vorjahr mehr als 620 Millionen Euro eingebracht. Geregelt ist die Grundsteuer in Landesgesetzen, und zwar in allen Bundesländern unterschiedlich. Viele erlassen die Grundsteuer auf Jahre hinaus. Die Budgetexpertin Margit Schratzenstaller vom Wirtschaftsforschungsinstitut meint: „Zum einen gibt es diese Befreiungen in der Mehrheit der Bundesländer für die Schaffung von neuem Wohnraum, die laufen in der Regel über 20 Jahre. Es gibt aber auch noch andere Befreiungen in der Grundsteuer, wie die Befreiungen für Verkehrsflächen.“

"Bis zu mehr als 100 Millionen"

In den meisten Bundesländern ist die Grundsteuerbefreiung an die Wohnbauförderung bzw. an eine Wohnbeihilfe gekoppelt.
Auch für Gebäude, die dem Gottesdienst, der Seelsorge und der Verwaltung einer gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgesellschaft dienen, muss keine Grundsteuer bezahlt werden. Nur NÖ, OÖ, und die Steiermark haben die Ausnahmeregelungen bereits auslaufen lassen. Schratzenstaller ist dafür, dass auch die anderen Bundesländer die Ausnahmeregelungen überdenken und abschaffen. Wie viel das wirklich brächte, ist laut Schratzenstaller zwar schwer zu sagen : „Ich würde meinen, dass es sich da um Beträge handelt, die sich in der oberen zweistelligen und in der unteren dreistelligen Millionenhöhe befinden.“

"Grundsteuer B reformieren"

"Noch mehr brächte es aber, wenn man die so genannte Grundsteuer B, also jene auf Wohn- und Betriebsgebäude, reformieren würde", meint die Expertin Schratzenstaller. Dazu müsste man die veraltete Berechnungsbasis für die Steuer ändern „Wenn man die Grundsteuer grundlegend reformiert, dann sollte man vor allem versuchen in der Grundsteuer B den Einheitswert stärker an die tatsächlichen Marktwerte anzugleichen. Das könnte, bei einer moderaten Mehrbelastung, bis zu einer Milliarde Mehreinnahmen bringen“, erklärt die Budgetexpertin Margit Schratzenstaller vom Wirtschaftsforschungsinstitut. All diese Reformen sind laut Schratzenstaller machbar und sinnvoll. Dazu bräuchte es aber den politischen Willen.