Experte: "Überrascht von mutigem Schritt"
Der Fortpflanzungsmediziner Andreas Obruca vom Kinderwunschzentrum in der Privatklinik Goldenes Kreuz in Wien zeigt sich positiv überrascht über den "mutigen Schritt" in der Gesetzesnovelle zur Fortpflanzungsmedizin. Von einem Freibrief will er nicht sprechen. Dass die Präimplantationsdiagnostik restriktiv bleibt, begrüßt Obruca.
8. April 2017, 21:58
Christian Williwald im Gespräch mit Dr. Obruca vom Kinderwunsch-Zentrum in der Privatklinik Goldenes Kreuz
Novelle war "dringend notwendig"
Eine Novelle in der Fortpflanzungsmedizin war dringend notwendig, sagt der Fortpflanzungsmediziner Andreas Obruca. Damit kann die österreichische Gesetzeslage an internationale und vor allem europäische Standards angeglichen werden. Obruca ist "positiv überrascht" über diesen mutigen Schritt in der Novelle. Einen Freibrief für Fortpflanzungsmediziner sei das nicht.
Dass lesbische Frauen künftig per Samenspende schwanger werden dürfen, alleinstehende aber nicht, sieht der Kinderwunsch-Experte kritisch. "Das ist keine sinnvolle Entscheidung, weil wir zunehmend sehen, wie sich die Gesellschaftsstrukturen ändern." Abgesehen von den lesbischen Paaren haben zunehmend auch alleinstehende Frauen Kinderwunsch, so Fortpflanzungsmediziner Obruca vom Kinderwunschzentrum in der Privatklinik Goldenes Kreuz.
Altersgrenzen bei Eizellspenden "vernünftig"
Dass es Altersgrenzen bei Eizellspenden gibt, ist für den Experten vernünftig. Das Thema sei natürlich sehr kontroversiell. "Das Hauptklientel sind nicht alte Frauen, die einen Kinderwunsch haben. Der Hauptfaktor sind junge Frauen mit 30/33, die zum Beispiel im vorzeitigen Wechsel sind, und die eine Eizellspende benötigen. Für die ist das Gesetz sicher auch geschaffen worden."
Was laut Obruca abzuwarten bleibe, inwieweit Kostenzuschüsse insbesondere durch den IVF-Fonds auch Teile der Behandlungen übernehmen werden. "Dann ist es wirklich ein großer Wurf."
Dass die Präimplantationsdiagnostik, also die Untersuchung der Zellen auf Defekte, bevor man sie einsetzt, sehr restriktiv bleibt, sei gut. "Die Diagnostik sollte nur wirklich nur bei strenger Indikationsstellung und im Einzelfall angeboten werden. Und das ist im jetzigen Gesetzesentwurf gewährleistet."