Beste Qualität statt billigster Preis

Nicht der billigste, sondern der beste Anbieter soll bei der Errichtung öffentlicher Gebäude den Zuschlag bekommen. Das fordern nach der Bauwirtschaft nun auch die Architekten. Denn gute Planungsleistung spart auf lange Sicht Geld, und das ist bei öffentlichen Gebäuden Steuergeld.

Mittagsjournal, 15.11.2014

Bestbieterprinzip im Vergabegesetz festschreiben

Wer bei der Planung spart, baut teuer: Daher sollte bei öffentlichen Ausschreibungen auch für die Planungsleistung von Architekten und Zivilingenieuren das Bestbieterprinzip gelten, fordert Kammerpräsident Christian Aulinger: "Die Bilanz in der Gesamtschau eines Projektes fällt tendenziell negativ aus, wenn ich bei der Planung ein paar Euro gespart habe, werde ich schlussendlich bei der Ausführung oder im Betrieb eines Gebäudes, hundert- und tausendfach draufzahlen müssen." Derzeit sehen die Architekten aber die Tendenz, dass sich öffentliche Auftraggeber eher für das billigste Angebot entscheiden. Zwar kann das billigste Angebot auch das beste sein. Der Steuerzahler sollte für sein Geld aber in jedem Fall die beste Planungsleistung bekommen, sagt Aulinger und er drängt darauf, das Bestbieterprinzip künftig im auch im Vergabegesetz festzuschreiben.

Kriterien müssen definiert werden

Das beste Angebot kann man zum Beispiel über einen Architektur-Wettbewerb finden, sagt Aulinger. Bei Schulgebäuden sei das schon jetzt üblich: "Da kommt´s eben darauf an, wie definiere ich beste Qualität. Ich kann definieren ökologische Kriterien: Welches Projekt hat beispielsweise möglichst wenig Fläche versiegelt. Funktionale Kriterien: Einmal brauche ich 10 Klassen, weil ich die Schüleranzahl für 10 Klassen habe, einmal brauche ich vielleicht nur mehr 8, einmal brauche ich 12. Kann das Gebäude sich in sich relativ einfach ändern. Auch das kann ich als Qualitätskriterium betrachten."

Beste Lösung für Benützer und Steuerzahler

Es geht also auch um die langfristigen Kosten eines Gebäudes, erklärt der Präsident der Architektenkammer: "Kann ich einschätzen, ob ein Gebäude über eine Zeit von 30 Jahren einen bestimmten Betrag für Beheizung, Belüftung, Kühlung benötigen wird, oder ein anderes Konzept, oder eben einen höheren oder einen niedrigeren. Anhand solcher eben Qualitätskriterien kann ich durchaus sehr gut entscheiden, was in einer großen Betrachtung dann die beste Lösung ist." Und zwar die beste Lösung für den Benutzer und den Steuerzahler, der das öffentliche Gebäude ja finanziert. Dazu kommt, dass hochwertige Planung auch Arbeitsplätze schafft und Steuereinnahmen sichert, ergänzt Aulinger. Die Architekten fordern das verpflichtende Bestbieterprinzip für Planerleistungen schon seit Jahren, jetzt gibt es wieder ein Chance auf Umsetzung, denn derzeit wird aber an einem neuen Vergabegesetz gefeilt. Und daran müssen sich Bund, Länder und Gemeinden bei ihren Bauaufträgen halten.