Korruptionsermittler prüfen Spar-Chef-Aussagen

Zwischen der Supermarktkette Spar und der Bundeswettbewerbsbehörde tobt seit vergangenem Jahr ein Konflikt. Die Behörde wirft Spar Preisabsprachen vor. Razzien, ein Spionagevorwurf und gegenseitige Anzeigen waren die Folge. Morgen entscheidet das Kartellgericht über den Bußgeldantrag der Wettbewerbshüter. Unterdessen ist bekannt geworden, dass auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt - und zwar gegen Spar-Chef Gerhard Drexel.

Mittagsjournal, 25.11.2014

Richterin: Bedenkliche Aussage

Im Raum steht der Verdacht der versuchten Bestimmung zum Amtsmissbrauch. Aufgekommen ist dieser Verdacht bei eben dem Prozess rund um den Bußgeldantrag der Bundeswettbewerbsbehörde gegen Spar am Kartellgericht. Das Verfahren läuft seit Mai.

Bei seiner Befragung vor Gericht soll Spar-Chef Gerhard Drexel recht offenherzig geschildert haben, wie er versucht hat, den Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde, Theodor Thanner, zu einem Vergleich zu bewegen und die drohenden Bußgeldanträge gegen Spar zurückzunehmen. Dann, so Drexels Angebot, würde man den Spionagevorwurf rund um die Razzien nicht öffentlich machen.

Unzulässiger Druck oder gerechtfertigte Verteidigungslinie? Diese Aussage Drexels erschien der Richterin jedenfalls bedenklich. Sie leitete im Anschluss das Aussageprotokoll an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zur Prüfung weiter. Hier wird nun seit Sommer ermittelt. Seit einigen Tagen liegt der Abschlussbericht der Polizei dazu vor, sagt Sprecher Thomas Haslwanter. Die Beweisergebnisse werden derzeit geprüft.

Kein Kommentar von Spar

Bei Spar will man die Ermittlungen nicht kommentieren. "Es ist ein laufendes Verfahren. Wir haben vollstes Vertrauen in die Behörde", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme.

Hintergrund der Affäre ist ein recht heftiger Schlagabtausch rund um die Vorwürfe und Hausdurchsuchungen der Wettbewerbsbehörde zwischen Spar-Chef Drexel und Wettbewerbshüter Thanner. Bei Spar weist man den Vorwurf der Preisabsprechen vehement zurück. Höhepunkt des Streites war der Vorwurf von Spar, dass bei den Hausdurchsuchungen illegale Spionagesoftware eingesetzt worden sei.

Zwei Beschwerden von Spar gegen die Razzien und die Beschlagnahmung von Unterlagen blitzten aber zuletzt beim Obersten Gerichtshof ab. Morgen will nun das Kartellgericht zum Bußgeldantrag entscheiden.

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