Kartellbehörde gegen Spar: Neue Runde

Die Auseinandersetzung zwischen der Bundeswettbewerbsbehörde BWB und der Handelskette Spar geht in die nächste Runde. Die BWB hat am Vormittag über ihre Homepage bekannt gegeben, dass sie gegen die Spar Gruppe zwei Bußgeldanträge beim Kartellgericht Wien eingebracht hat und zwar wegen mehrerer Preisabsprachen.

Mittagsjournal, 3.1.2014

Verdacht auf Preisabsprachen

Die Bundeswettbewerbsbehörde BWB hat die Anträge noch im vergangenen Jahr eingebracht, Ende November sowie Mitte Dezember. Die Behörde sieht den begründeten Verdacht erhärtet, schreibt sie, dass die Endverkaufspreise für verschiedene Produktgruppen zwischen Unternehmen der Spar-Gruppe und Lieferanten direkt oder indirekt festgesetzt worden sind. Konkret soll es um vor allem um Milcherzeugnisse und um Bier gehen. Bei diesen Segmenten habe es eine so genannte vertikale Preisbindung gegeben - ein Produkthersteller verpflichtet dabei seinen Abnehmer, die gelieferte Ware nur zu einem Preis zu verkaufen, den sie vorher festgelegt haben. Damit wäre garantiert, dass die Waren weder innerhalb einer Handelskette noch bei der Konkurrenz günstiger sind.

Zu den konkreten Vorwürfen gegen die Spar Gruppe wollte sich die Bundeswettbewerbsbehörde gegenüber dem Journal noch nicht äußern. Unklar ist ebenso, wie viel an Bußgeld die Handelskette zahlen soll. Die REWE Gruppe, mit den Kernmarken Billa sowie Merkur, hat im Mai des Vorjahres annähernd 21 Millionen Euro überwiesen, um das Verfahren beizulegen.

Bei der Spar Gruppe war noch niemand für eine Stellungnahe erreichbar. Sie hat bisher stets angekündigt, im Gegensatz zu REWE den Rechtsweg voll auszuschöpfen.

Ermittlungen seit zwei Jahren

Spar und die Wettbewerbshüter haben sich im vergangenen Jahr einen medialen Schlagabtausch geliefert. Spar fühlt sich von der Behörde wegen des Verdachts von Preisabsprachen zu Unrecht verfolgt und mittels Spionagesoftware sogar kurzfristig überwacht.

Die Bundeswettbewerbsbehörde ermittelt seit etwa zwei Jahren intensiv im Lebensmitteleinzelhandel und in der Nahrungsmittelbranche. Neben REWE haben bisher vor allem die Hersteller von Molkereiprodukten und Bier Bußgeld im sechs - bis siebenstelligen Euro Bereich gezahlt. Die Zahlungen erfolgten in allen Fällen bevor der Rechtsweg ausgeschöpft war.

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