Beethovenfries - Entscheidung vertagt

Der Beethovenfries von Gustav Klimt war heute Thema einer Sitzung des Kunstrückgabebeirats. Er soll eine Empfehlung abgeben, ob der Fries an die Erben des Besitzers zurückgegeben werden soll oder nicht. Die Entscheidung wurde vertagt. Der Anwalt der Erben, Marc Weber, ist dennoch überzeugt, dass der Fries zurückgegeben werden muss und wird.

Beethovenfries

EPA/ROLAND SCHLAGER

Kulturjournal, 04.12.2014

Der Kunstrückgabebeirat in Wien hat in seiner heutigen Sitzung keinen Entschluss zum weiteren Verbleib des Beethovenfrieses gefasst. Das 34 Meter lange, dem Komponisten Ludwig van Beethoven gewidmete Gemälde, das Klimt 1902 für die Wiener Secession geschaffen hat, ist ein Hauptwerk des Jugendstils. Es war der Besitzerfamilie Lederer von den Nazis geraubt worden. Später bekam die Familie den Fries zwar zurück, aber Österreich verweigerte die Ausfuhr.

1973 verkaufte die Familie das Werk dann an die Republik. Dieser Verkauf wird von den Erben angefochten, da er unter Zwang erfolgt sei. - Angesichts der umfangreichen Unterlagen in diesem Fall werde der Beirat erst "im Laufe der nächsten Sitzungen" zu einem Beschluss kommen, teilte das Kulturministerium heute mit. Der Anwalt der Erben, Marc Weber, ist überzeugt, dass der Fries zurückgegeben werden muss und wird.

Novelle des Kunstrückgabegesetzes 2009

Der Schweizer Anwalt Marc Lederer stützt sich in seiner Argumentation auf die Novelle des Kunstrückgabegesetzes 2009. Die besagt nämlich, dass Kunstwerke selbst dann restituiert werden müssen, wenn sie der Besitzer verkauft hat. Der Verkauf muss allerdings unter Zwang erfolgt sein. Anwalt Weber ist überzeugt, dass Lederer den Fries nur deshalb um 750.000 Dollar der Republik überlassen hat, weil es ihm verboten war, das Werk in die Schweiz auszuführen, wo er damals wohnte.

Der Kunstrückgabebeirat dürfe in seinen Empfehlungen zudem grundsätzlich keinen Unterschied machen, ob das Werk besonders wertvoll für Österreich sei oder nicht. Weber ist zuversichtlich, dass der Beirat sich für die Rückgabe entscheiden wird.