Lostag für Beethovenfries

Der Beethovenfries: Er ist ein Hauptwerk Gustav Klimts und ein Höhepunkt des Wiener Jugendstils. Er ist im Eigentum der Republik und seit 30 Jahren in der Wiener Secession ausgestellt. Aber das könnte sich jetzt bald ändern. Heute tagt nämlich der Kunstrückgabebeirat und der wird eine Empfehlung formulieren, ob der Fries an die Erben des Sammlers Erich Lederers, der ihn in den 1970er Jahren an Österreich verkauft hat, zurückgegeben werden soll oder nicht.

Beethovenfries

APA/ROLAND SCHLAGER

Morgenjournal, 4.12.2014

August und Serena Lederer kauften den Beethovenfries 1915 für ihre Sammlung. Die beiden waren zwei der größten Förderer Gustav Klimts. Die Familie wurde 1938 von den Nationalsozialisten enteignet. Der Erbe von August und Serena, Erich Lederer, suchte die Werke nach 1945 wieder zusammen und bekam damit auch den Beethoven-Fries wieder zurück. Da Erich Lederer damals schon in der Schweiz lebte, wollte er das Werk dorthin auch ausführen - was ihm allerdings von Österreich verboten wurde. Das hatte mit dem Denkmalschutzgesetz zu tun, das grundsätzlich die Ausfuhr von historisch wertvollen Kunstwerken verbot.

Lederer entschied sich schlussendlich, im Jahr 1973 den Fries an Österreich zu verkaufen, um 750.000 Dollar. Eva Blimlinger vom Kunstrückgabebeirat erklärt die damalige Situation: man muss beim Bundesdenkmalamt ansuchen, ob man das Werk ausführen darf. Die Antwort war nein, denn es sei von historischer Bedeutung. Das sei eine Erpressung gewesen, um das Werk in Österreich zu belassen.

Aus der Sicht der Erben Erich Lederers und geschah der Verkauf des Frieses eben aufgrund einer derartigen Erpressung - weil das Werk eben nicht ausgeführt werden durfte. Die Personen, denen das Kunstwerk gehört hat, lebten schon im Ausland, weil sie flüchten mussten. Dieser Situation sei gar nicht Rechnung getragen worden, sagt Blimlinger.

Bis 2009 hatte es für die Lederers Erben keine Möglichkeit gegeben, den Fries zurückzubekommen. Denn immerhin hatte die Republik für den Fries bezahlt. Doch die Novelle des Kunstrückgabegesetzes im Jahr 2009 baute diese Hürde ab. Nun können auch Werke zurückgefordert werden, für die zwar bezahlt wurde, bei deren Verkauf der Besitzer allerdings unter Druck gesetzt wurde.

Die Kommission für Provenienzforschung, der Eva Blimlinger ebenfalls angehört, hat bereits ein Dossier zum Fall des Beethoven-Frieses erstellt. Auf dessen Grundlage wird der Kunstrückgabebeirat entscheiden. Der Anwalt der Erben Erich Lederers, Marc Weber, will vor einer Entscheidung keinen Kommentar abgeben. Die Expertin Gerte Reichelt von der österreichischen Forschungsstelle Kunst & Recht geht davon aus, dass der Fries nicht zurückgegeben werden muss. Aus ihrer Sicht liege kein Fall von Erpressung vor, sondern ein in Freundschaft erfolgter Kaufvertrag.

Aus dem Kulturministerium heißt es lediglich, man werde den Empfehlungen des Kunstrückgabebeirats Folge leisten. Es gebe keinen Rechtsanspruch darauf, aber die jeweiligen Minister hätten sich in allen Fällen an die Empfehlungen des Kunstrückgabebeirats gehalten, sagt Blimlinger.

Übrigens, auch die Ausfuhrbestimmungen haben sich geändert: wenn jetzt etwas zurückgegeben wird, dürfe es ohne weitere Ansuchen ausgeführt werden. Sollte der Fries an Erich Lederers Erben gehen, müssen sie den Verkaufspreis an Österreich zurückzahlen.