Steuerausgleich soll einfacher werden

Ein automatischer Steuerausgleich, den man vom Finanzamt bereits ausgefüllt zugeschickt bekommt - auch das ist einer der Punkte in der Steuerreform. Dass man sich auch Lohnsteuer zurückholen kann, wissen viele Österreicher nicht - oder sie nutzen es nicht. Das Finanzministerium arbeitet nun daran, das System für den Steuerzahler noch einfacher zu machen.

Morgenjournal, 21.03.2015

Bis zu 2,5 Millionen machen keinen Steuerausgleich

Dass man vom Finanzamt gute Nachrichten und sogar Geld bekommt, wollen offenbar viele gar nicht glauben. 2 bis 2-einhalb Millionen Menschen machen gar keinen Steuerausgleich, obwohl sie es könnten. Petra Innreiter, Steuerreferentin bei der Arbeiterkammer: "Es ist nicht notwendig vor dem Finanzamt bzw. vor dem Steuerausgleich Angstgefühle zu entwickeln. Es kann nichts passieren. Wenn kein Pflichtveranlagungsgrund vorliegt, kann im schlimmsten Fall bei einer Nachforderung der Antrag auf die Arbeitnehmerveranlagung zurückgezogen werden." Eine Pflichtveranlagung gibt es dann, wenn man zum Beispiel mehrere Arbeitgeber hat.

Steuerbegünstigungen für Familien

Wenn man nur einen Arbeitgeber hat, liefert der bis spätestens Ende Februar des Folgejahres den Jahreslohnzettel elektronisch an das Finanzamt. Dann kann man diverse Punkte geltend machen, also absetzen. Zum Beispiel Fortbildungskosten, Kirchensteuer, Spenden. "Und für Familien gibt es eben noch steuerliche Begünstigungen wie den Kinderfreibetrag oder den Alleinverdienerabsetzbetrag oder auch Kinderbetreuungskosten: Kindergarten, Hort."

Für den Ausgleich hat man außerdem länger Zeit: "5 Jahre rückwirkend, also das heißt: Das Jahr 2010 kann man bis zum 31. Dezember 2015 noch einreichen."

100 Millionen wurden im Vorjahr nicht abgeholt

Im Vorjahr sind 1,9 Milliarden Euro zurückbezahlt worden, im Schnitt 565 Euro pro Ausgleich. Rund 100 Millionen Euro sind nicht abgeholt worden, lautet die vorsichtige Schätzung. Diese Menschen, die das betrifft, will man erreichen, indem man die Daten, die man über sie hat, verarbeitet und einen Bescheid ausstellt, ohne dass sie dafür einen Antrag stellen müssen. Dabei geht es auch um Menschen, die gar keine Lohnsteuer zahlen - sie sollen ja mit der Steuerreform von der sogenannten Negativsteuer profieren und auch Geld bekommen, aber dazu muss es den Kontakt mit dem Finanzamt erst einmal geben.

Steuerausgleich online möglich

Der ist auch online möglich, derzeit werden 2 Drittel der Anträge über das eigene System FinanzOnline elektronisch abgewickelt. Eine Vereinfachung gibt es dort bereits, indem man automatisch die Absetz-Daten aus dem Vorjahr angeboten bekommt und bearbeiten kann. Im Finanzministerium laufen die Vorbereitungen für die weitere Vereinfachung bereits sehr intensiv. Man hofft, dass es mit dem Jahresausgleich für 2016 soweit ist, konkret also ab Anfang 2017.

Datenschutzrechliche Details müssen geklärt werden

Wenn man dann Daten über Kirchenbeiträge oder Spenden erfassen und einbinden will, sind noch technische und datenschutzrechtliche Details zu klären, auch die gesetzlichen Bedingungen müssen erst geschaffen werden. Derzeit sind auch noch Sonderausgaben zu berücksichtigen, das sind Kosten für Versicherungen und die Schaffung von Wohnraum, diese Absetzbarkeit läuft aber aus, wurde im Rahmen der Steuerreform beschlossen.