Grunderwerbssteuer: Run auf Anwälte und Notare
Mitte März hat die Regierung die Eckpunkte der geplanten Steuerreform verkündet. Nach wie vor sind einige inhaltliche Dinge zu klären, die durchaus ins Geld gehen können - zum Beispiel, ob man beim Erben eines Grundstücks oder einer Wohnung in Zukunft unter Umständen ein teures Gutachten fürs Finanzamt zahlen muss. Der Ansturm auf Anwälte und Notare ist groß.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 17.4.2015
Hochbetrieb bei Anwälten und Notaren
Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff: "Wie bei jeder Steuerreform ist der Beratungsbedarf enorm. Die Bevölkerung ist verunsichert." Notare-Sprecher Markus Kaspar: "Die Notare können durchaus eine verstärkte Anfrage feststellen. Sehr viele sind verunsichert, was die Steuerreform mit sich bringen wird."
Es geht vor allem um die Frage, wie viel man in Zukunft an den Staat abgeben muss, wenn man eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück erbt. Eine Erbschaftssteuer kommt nicht, aber eine Umstellung der sogenannten Grunderwerbssteuer. Die wird in Zukunft vom sogenannten Verkehrswert, also dem "Marktwert" der Immobilie berechnet, und ist damit in vielen Fällen höher als bisher.
Gutachten ist "verfassungswidrig"
Was ist dieser "Quasi-Marktwert" bei einer Immobilie, die gratis den Eigentümer gewechselt hat? Gibt es ähnliche Grundstücke in der Nachbarschaft, die vor kurzem verkauft worden sind? Kann man da dann wirklich die dortigen Quadratmeterpreise 1:1 übernehmen? Wovon also berechnet also das Finanzamt die Steuer? Mehre Quellen werden in der politischen Diskussion genannt, unter anderem die Idee von Gutachten durch Immobilienexperten. Das kostet mehre tausend Euro.
Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) sagte jüngst gegenüber den Oberösterreichischen Nachrichten: "Die Gutachten werden die Ausnahme bleiben." Umkehrschluss: Sie kommen. Rechtsanwälte-Präsident Wolff ist nicht erfreut: "Wir würden ein solche Lösung, die die Vorlage eines Sachverständigen-Gutachtens erfordert, geradezu für verfassungswidrig halten, wenn die Regierung den Steuerzahler zwingt, zusätzlich zur Steuer Sachverständigen-Kosten auszulegen." Wenn sich der Staat keine bessere Regelung einfallen lässt, müsse er die Kosten tragen, so Wolff.
Es gibt andere, allerdings so wie die Gutachten, näherungsweise Instrumente, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln, den
"Immobilienspiegel" der Immobilientreuhänder oder interne Datenbanken der Finanzämter. Rupert Wolff: "Ganz allgemein ist anzumerken, dass der Verkehrswert einer Sache immer schwer zu vermitteln ist."