Steuerreform: Verhandlungen mit Grünen

Die Steuerreform ist zwar politisch fixiert, muss aber erst noch beschlossen werden. Derzeit feilen SPÖ und ÖVP an den Details der Entwürfe, die spätestens Anfang kommender Woche in Begutachtung gehen müssen. Sonst gerät der ganze Fahrplan durcheinander. Für Beschlüsse wie die Lockerung des Bankgeheimnisses bei Firmenkonten braucht die Regierung die Hilfe einer Oppositionspartei - und sie hat sich entschlossen, nur mit den Grünen zu reden.

Morgenjournal, 7.5.2015

An Regeln wird gefeilt

Wie die neue höhere Grunderwerbsteuer bei Erbschaft oder Schenkung genau ermittelt werden soll, das ist zum Beispiel eines jener Details, auf das alle warten. Oder wie die Einschau in Firmenkonten im Gesetz geregelt sein wird - ein Punkt, für den die Koalition die Zweidrittel-Mehrheit braucht, die SPÖ und ÖVP nicht allein haben. Deshalb hat man die Grünen eingebunden, ein Gespräch von Parteichefin Glawischnig mit ÖVP-Finanzminister Schelling und SPÖ-Klubobmann Schieder hat es zu Wochenbeginn gegeben.

FPÖ stellte Bedingungen

Nicht so mit der FPÖ, und das ganz bewusst, wie im Finanzministerium zu erfahren war. Die Freiheitlichen spielen offenbar keine Rolle, weil sie eine Zustimmung zur Lockerung des Bankgeheimnisses von vornherein ausgeschlossen und für alles andere gleich Bedingungen aufgestellt haben. Als weitere Materie mit Zweidrittelmehrheit steht ja noch die Erhöhung der Kapitalertragssteuer von 25 auf 27,5 Prozent - Ausnahmen Sparbücher und Girokonten - auf dem Plan. Hier wollen die Grünen nicht mitziehen, gut möglich, dass die Koalition dann im parlamentarischen Prozess eine Lösung per einfachem Gesetz versucht.

Beschluss am 16. Juni

Die Entwürfe sollen also bis zum Wochenende fertig werden, dann kommt eine vierwöchige Begutachtung. Für 16. Juni ist der Beschluss des Gesetzespakets im Ministerrat geplant, danach geht alles ans Parlament, wo die Feinabstimmung erfolgt. In einer der letzten Sitzungen vor dem Sommer, Anfang Juli, wird die Steuerreform samt den Begleitgesetzen dann vom Plenum des Nationalrats beschlossen.

Einige dieser Begleitgesetze, für die das Sozialministerium zuständig ist, sind bereits seit gestern in Begutachtung. Das Paket soll Mehreinnahmen von 200 Millionen Euro durch die Bekämpfung von Sozialbetrug bringen. In erster Linie geht es darum, Scheinfirmen aufzudecken, Scheinrechnungen am Bau durch ein Barzahlungsverbot zu verhindern, ebenso wie Betrügereien mit der E-Card oder in Arztpraxen. Unrichtige Krankenstandsbestätigungen sollen etwa durch sogenannte Mystery Checks aufgedeckt und sanktioniert werden können.