Brandstetter: Kritik am Po-Grapschen war zu groß

ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter im Interview über Bankgeheimnis, Vorratsdatenspeicherung, Überwachungsstaat, Untreue-Paragraf und Po grapschen.

Mittagsjournal, 30.5.2015

Die faktische Abschaffung des Bankgeheimnisses im Zuge der Steuerbetrugsbekämpfung hat vor allem in der ÖVP neuerdings viele Gegner. Auch Justizminister Wolfgang Brandstetter hat diesbezüglich eine Kontoöffnung nur mit richterlicher Kontrolle gefordert. Darauf besteht er jetzt nicht mehr, es müsse nur ein wirksamer Rechtsschutz gewährleistet sein, so Brandstetter. Das könne das Strafgericht oder das Bundesfinanzgericht sein, aber „natürlich auch ein Rechtsschutzbeauftragter“, wie ihn Finanzminister Schelling vorgeschlagen hat. Es müsse nur ein weisungsfreies Organ sein. Wichtig sei Brandstetter der rechtsstaatliche Effekt zur Absicherung derartiger Eingriffe.

Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung ist von den Höchstgerichten in der EU und in Österreich aufgehoben worden. Weil die vorgesehen Speicherung von Verbindungsdaten zu weit gegangen ist, sagt Justizminister Brandstetter. Er plädiert aber für einen neuen Versuch und eine abgespeckte Variante: „Man hätte das einschränken sollen auf die Schwerstkriminalität und insbesondere auf terroristische Aktivitäten. Ich glaube weiterhin, dass es sinnvoll wäre, wenn man im Nachhinein auf vorhandene Verbindungsdaten zugreifen könnte – aber wirklich eingeschränkt und auch hier mit allen rechtsstaatlichen Hürden und Kontrollen.“

„Po-Grapschen“ und Untreue

Der Justizminister arbeitet gerade an einer Reform des Strafrechts. Dabei sollte auch die sexuelle Belästigung ausgeweitet werden, und z.B. "Po-Grapschen" oder ähnliche Übergriffe als Straftatbestand ins Gesetz aufgenommen werden. Jetzt ist aber klar: Das wird so nicht kommen. Das Vorhaben ist in der Begutachtung komplett durchgefallen, so Brandstetter: „Es ist praktisch nicht möglich, einen Tatbestand zu formulieren, der wirklich verlässlich das Strafwürdige vom anderen trennt. Ich habe das Gespräch mit Kollegin Heinisch-Hosek gesucht, es gibt ja auch andere Möglichkeiten, man könnte auch an einen Verwaltungsstraftatbestand denken. Wir sind noch am überlegen. Die ursprüngliche Form hat jedenfalls nicht überlebt, die Kritik war zu groß.“

Kritik gab es aus Justizkreisen auch wegen der geplanten Aufweichung des Untreue-Paragrafen. Unter anderem sollte die Wertgrenze, ab der die höchsten Strafen gelten sollen, auf 500.000 Euro verzehnfacht werden. Jetzt korrigiert Brandstetter seinen Entwurf auf 300.000 Euro – wie die Expertengruppe ursprünglich vorschlug. „Meine Aufgabe sehe ich darin, Lösungen zu finden, die den breitest möglichen Konsens haben“, so Brandstetter.