Zeltlager in Traiskirchen
Weitere Eskalation um Asylwerberquartiere in Österreich: Als Reaktion auf einen feuerpolizeilichen Bescheid des Traiskirchner Bürgermeisters, wird das Innenministerium heute 60 Zelte für 480 Asylwerber aufstellen - auf einem Gelände der Sicherheitsakademie in Traiskirchen. Bürgermeister (SPÖ) reagiert mit einer Verbalattacke auf Innenministerin Mikl-Leitner (ÖVP), er sagt, sie beleidige Niederösterreich und fordert ihre Ablöse. Das Aufstellen von Zelten in Traiskirchen sei rechtswidrig.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 3.6.2015
Per Bescheid hat Bürgermeister Andreas Babler die Verringerung der Asylwerberzahl im Erstaufnahmezentrum auf 1.400 Asylwerber nötig gemacht. Doch zum Konter der Innenministerin, nun anderswo in Traiskirchen auf einem Gelände des Innenministeriums 60 Zelte für 480 Asylwerber aufzustellen, sagt er: das sei jenseitig. Es sei genehmigungspflichtig.
Der Bürgermeister räumt auch ein, dass durch Zelte eine Entlastung in den überbelegten Gebäuden des Ertaufnahmezentrums erreicht würde. Es gehe hier aber um die Sicherheit.
Er habe die Aufgabe seine Bürger zu vertreten, sagt Babler. Der Innenministerin wirft er vor, durch das Aufstellen von Zelten Niederösterreich zu beleidigen und er fordert ihren Abgang: die Innenministerin schüre Ängste mit. Er will den Bundeskanzler kontaktieren, um alle rechtliche Möglichkeiten zu prüfen, der Ministerin das Ressort zu entziehen.
Eine Reaktion gibt es vorerst von Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck. Er sagt zur rechtlichen betreffend Zelte: die niederösterreichische Bauordnung spreche von Bauwerken und das treffe hier nicht zu.
Im Paragraph 14, auf den sich der Bürgermeister bezieht, ist von Zelten tatsächlich nicht die Rede. Und im Innenministerium zeigt man sich auch überzeugt, dass der feuerpolizeiliche Bescheid des Bürgermeisters rechtswidrig ist. Einhalten muss man ihn trotzdem. Wer dieses Match, bei dem es im Kern um Menschen in Not geht, gewinnt, bleibt vorerst offen. Gut möglich, dass es letztlich nur Verlierer gibt.