Familiennachzug: Gesetzesentwurf im Finish

Die ÖVP will Flüchtlingen den Familiennachzug erst nach drei Jahren gewähren. Aber was heißt das konkret? Wenn der Fluchtgrund besteht, wird das Menschenrecht auf Rettung der eigenen Haut nicht durch Asylbestimmungen außer Kraft gesetzt. Werden da Aufenthaltsbestimmungen mit Menschenrechten vermischt? Im Innenministerium wird derzeit an einem Gesetzesentwurf gearbeitet. Man befinde sich im Finish.

Mittagsjournal, 2.10.2015