Medikamentenkosten: Gesetz kommt
Die Pharmawirtschaft muss künftig zwangsweise Rabatte auf Medikamente gewähren - so sieht es ein Gesetzesentwurf von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) vor. Gestern ist die Begutachtungsfrist hierfür zu Ende gegangen. Die Rabatte sind eine Reaktion auf die zuletzt stark gestiegenen Medikamenten-Kosten und sollen den Krankenversicherungen zugute kommen. Die Pharmawirtschaft lehnt die geplante neue Regelung vehement ab.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 31.10.2015
Schon bisher gab es Rabatt-Regelungen auf Medikamente, allerdings läuft der Vertrag zwischen Pharmawirtschaft und Krankenversicherungen aus. Mangels Einigung auf einen neuen sieht die Regierung nun gesetzliche Rabatte vor, denn die Medikamentenpreise seien zuletzt besonders stark gestiegen. Im Gesetzesentwurf steht: "Zur Wahrung der Finanzierbarkeit der Krankenversicherung haben die Unternehmen den Krankenversicherungs-Trägern einen Rabatt auf ihren Heilmittelumsatz zu gewähren."
125 Millionen Euro pro Jahr sollen diese Rabatte bringen. Das Gesundheitsministerium verweist auf vergleichbare Regelungen in anderen Ländern, etwa in Deutschland. Der Verband der pharmazeutischen Industrie lehnt das Gesetz in seiner Stellungnahme ans Parlament ab, der Entwurf stehe: "...mit den verfassungsrechtlichen Grundprinzipien der Selbstverwaltung der Krankenversicherungsträger im Widerspruch...Dessen ungeachtet sei darauf hingewiesen, dass mit gegenständlicher Regelung ein unzulässiger Eingriff in das Eigentum der Unternehmen einhergeht."
Die Apothekerkammer warnt vor Versorgungsengpässen mit Medikamenten in Österreich und sieht die Gefahr: "...dass innovative Arzneimittel aufgrund der zusätzlichen Belastung der Unternehmen nur mehr beschränkt verfügbar sind."
Die Industriellenvereinigung sieht eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort Österreich, die Wirtschaftskammer bringt verfassungsrechtliche Bedenken vor, wonach: "...der vorliegende Entwurf gegen das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Eigentum, das Grundrecht der Erwerbsfreiheit und den Gleichheits-Grundsatz verstößt."
Ganz anders Arbeiterkammer und Gewerkschaft. Sie sind für die Rabatt-Regelung. Der ÖGB beruft sich in seiner Stellungnahme auf eine ältere Stellungnahme des Verfassungsgerichtshofs: "Die Gewährung des Rabattes liegt klar im öffentlichen Interesse, nämlich der Wahrung der Finanzbarkeit des Krankenversicherungs-Systems."
Der ÖGB begrüße daher den vorliegenden Entwurf. Und er kann sich sogar eine schärfere Regelung vorstellen, falls die erhofften 125 Millionen für die Krankenversicherung nicht reichen.