Erben und Schenken wird ab 1. Jänner teurer

Das Finanzministerium hat Details zur Berechnung der neuen Grunderwerbsteuer bekannt gegeben, die ab 1. Jänner gelten treten soll. Noch handelt es sich um einen Verordnungsentwurf, der bis 1. Dezember beeinsprucht werden kann. Aber eines scheint schon fest zu stehen: Das Erben oder Schenken von Immobilien wird komplizierter und vor allem teurer.

Villa, Terrasse

APA/HANS KLAUS TECHT

Mittagsjournal, 20.11.2015

Grundstückswert wird herangezogen

Der Einheitswert wird schon bald Geschichte sein. Bisher sind bei Schenkungen oder Erbschaften zwei Prozent des dreifachen Einheitswertes als Steuer angefallen. In Zukunft soll es gerechter zugehen. Die Berechnung der Steuer wird auf den tatsächlichen Grundstückswert aufbauen.

Wie ermittelt man den tatsächlichen Grundstückswert? Das Finanzministerium stellt dafür drei Methoden zur Auswahl: Die "Pauschalwertmethode", einen Immobilienpreisspiegel und ein Schätzgutachten. Letzteres dürfte wohl das einfachste, aber auch teuerste Verfahren sein, weshalb es wohl eher selten Anwendung finden wird.

Beim Pauschalmodell gibt es eine komplizierte Formel, die die wesentlichsten Wertfaktoren einer Immobilie berücksichtigt: Die Grundfläche, den Bodenwert, die Nutzfläche, die Baukosten oder die Abnutzung. Daraus den tatsächlichen Wert auszurechnen wird wohl nicht ohne Fachmann gehen.

Die dritte Methode schließlich ist der Immobilienpreisspiegel. Der wird derzeit von der Wirtschaftskammer erstellt, ab 2017 übernimmt die Statistik Austria. Konkret werden dann zwischen 0,5 Prozent Steuer für Objekte unter 250.000 Euro und bis zu 3,5 Prozent für über 400.000 Euro teure Objekte Wert als Steuer fällig.

Billiger nur im Einzelfall

Eines steht schon jetzt fest: Die neue Grunderwerbsteuer dürfte zwar für mehr Gerechtigkeit sorgen, aber in der Regel teurer werden, manchmal sogar exorbitant teurer. Das gilt etwa für größere Immobilien in sehr guter Lage.

Billiger wird es im Einzelfall auch, zum Beispiel bei kleinen Wohnungen in weniger attraktiven Lagen mit Grundstückswerten weit unter 250.000 Euro.