Kindergärten unter der Lupe

In der Diskussion über islamische Kindergärten in Wien geht es auch um die Frage, welche Informationen die Stadt Wien hat bzw. haben muss. Das Thema Kindergarten ist in Österreich komplex, die Bundesländer regeln das unterschiedlich. Und Religion kommt dabei nicht in jedem Gesetz vor.

Kinder im Kindergarten

APA/HANS PUNZ

Mittagsjournal, 10.12.2015

Wie viele Kinder dürfen höchstens in einer Gruppe sein? Wie viele Betreuungspersonen braucht man? Wie sind die Hilfskräfte ausgebildet? Auf all diese Fragen geben die Bundesländer unterschiedliche Antworten in den jeweiligen Landesgesetzen. Einheitlich geregelt ist nur das Österreich verpflichtende Kindergartenjahr, da gibt es eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bund - sonst sind die jeweiligen Landesgesetze durchaus unterschiedlich.

Im Wiener Landesgesetz, steht etwa bei den zentralen Aufgaben eines Kindergartens, dass Kinder in der Entwicklung der körperlichen, seelischen und geistigen Kräfte unterstützt werden sollen. Religion ist kein Thema - die religiöse Ausrichtung wird nicht erhoben, das Thema religiöse Erziehung wurde 2003 aus dem Gesetzestext gestrichen.

Anders ist das etwa in Niederösterreich, da steht unter Paragraf 3 des Kindergartengesetzes zusätzlich, dass ein - Zitat - grundlegender Beitrag zu einer religiösen und ethischen Bildung zu leisten ist - Zitat Ende. Wenn die Mehrheit der Kinder einem christlichen Religionsbekenntnis ist, wird ein Kreuz als Symbol angebracht. 2011 hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass das rechtlich in Ordnung ist.

Das Wiener Kindergartengesetz erhebt, wie erwähnt, die religiöse Ausrichtung nicht. Ob ein Kindergarten bewilligt wird, entscheidet der Magistrat. Dabei verlangt man vor allem ein pädagogisches und organisatorisches Konzept. Als Träger kommen private Anbieter und Vereine in Frage.

Auf dieses Angebot sind viele Länder und Gemeinden angewiesen, weil die Nachfrage nach Kindergartenplätzen groß ist und das öffentliche Angebot dem nicht nachkommt. Das gilt auch für Wien.

Insgesamt gibt es Wien jedenfalls knapp 2.000 Kinder-Betreuungseinrichtungen. Darunter 350 städtische und rund 1.600 private Kindergärten, Gruppen oder Tageseltern. Sie werden von der Magistratsabteilung 11 der Stadt Wien kontrolliert. Dort will man heute aber zum genauen Ablauf der Kontrollen kein Interview mehr geben.

Nach Auskunft des Büros gibt es 12 Kontrolleure, die die knapp 2.000 Kinderbetreuungseinrichtungen laut Gesetz mindestens einmal im Jahr aufsuchen müssen. Laut Büro der zuständigen Stadträtin Sonja Wehsely finden die Kontrollen in Kindergärten Zitat „ausschließlich unangekündigt“ statt. Im Vorjahr hat es 3.200 Kontrollen gegeben, heißt es. Eine Überprüfung dauere mehrere Stunden, dabei werde das pädagogische Konzept unter die Lupe genommen, geprüft ob der Bildungsplan eingehalten wird, sprich die Planung und Dokumentationen der Kindergartenpädagoginnen eingesehen, ob ausreichend Betreuungspersonal vorhanden ist, ob die vorgeschriebenen Gruppengrößen und die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Für all das hat ein Kontrolleur, eine Kontrolleurin ein paar Stunden Zeit. Gibt es Beschwerden oder einen Verdacht auf Verstöße finden Kontrollen öfter statt, so die Auskunft.

Integrationsminister Sebastian Kurz hält diese Kontrollen nicht für ausreichend, Im Magistrat heißt es dazu: Zitat: Wir können nicht alles sehen und wissen, was passiert, wenn wir zur Tür hinausgehen. Stadträtin Sonja Wehsely hat angekündigt zu prüfen, ob die Anzahl der Kontrolleure aufgestockt werden soll.