Asylgipfel soll Lösung bringen
Der letzte Asylgipfel war von wenig Erfolg gekrönt, heute soll es für Länder und Regierungsvertreter einen neuen Anlauf geben - unter besseren Vorzeichen, wie durchsickert. Mehrere Medien haben am Abend berichtet, dass sich die ÖVP und SPÖ jetzt doch auf eine Obergrenze, beziehungsweise einen Richtwert geeinigt hätten - 120.000 Asylwerber in den nächsten drei oder vier Jahren - eine Zahl, die auch gegenüber Ö1 bestätigt wird und die ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner gestern Abend zumindest nicht dementiert hat.
8. April 2017, 21:58
APA/BARBARA GINDL
Morgenjournal, 20.1.2016
Maßnahme wird geprüft
Österreichs Aufnahmestrukturen für Asylwerber sind überlastet, darin sind sich SPÖ und ÖVP einig. 90.000 Anträge im abgelaufenen Jahr 2015. 2014, da waren es noch knapp 30.000, das sei verkraftbar gewesen, heißt es, und auf diese durchschnittliche Jahreszahl will man jetzt offenbar wieder zurückkommen. Also, die Formel lautet: 120.000 neue Asylwerber - und zwar aufgeteilt auf die nächsten drei, vier Jahre. Eine Begrenzung hält ÖVP-Vizekanzler Reinhold Mitterlehner offenbar für völker- und verfassungsrechtlich denkbar, ohne gleich internationale Verträge, wie die Flüchtlingskonvention zu ändern oder zu kündigen.
In der ORF-Fernsehsendung "Report" sagte Mitterlehner: derzeit würden Gutachten gesichtet, um eine sichere Rechtsbasis auch gegenüber der EU zu haben.
Zurück zu Hotspot
Bleibt, neben der Debatte um die rechtlichen, auch die Diskussion um die faktischen Möglichkeiten Österreichs, den Zutritt von Migrationswilligen auf österreichisches Staatsgebiet ab einer bestimmten Gesamtzahl zu verhindern. Zäune? Heer? Polizisten? Darüber verlauten noch keine Details im Vorfeld des heutigen Asylgipfels. Und Reinhold Mitterlehner weicht im Fernsehstudio dem Thema aus, ob Menschen dann auch mit physischer Gewalt vom Betreten österreichischen Staatsgebiets gehindert werden. Er hoffe das nicht.
Und Mitterlehner weiter: die Linie müsse sein, jeder, der unerlaubt über die grüne Grenze kommt, wird zu einem Hotspot gebracht, wo es zu einem Verfahren kommt und dann zur Aufteilung. Wobei auch hier wieder unerörtert bleibt, mit welchen Zwangsmitteln nicht kooperationsbereite Migrationswillige in die EU-Erstaufnahmezentren gebracht werden könnten.