HETA: Länder unter Kuratel

Die Mehrheit der Gläubiger der Heta lehnt das Angebot des Landes Kärnten und des Bundes ab. Damit dürfte feststehen, dass der Streit in die nächste Runde geht, die sich wohl um juristische Fragen dreht. Rein formell sehen die bestehenden Gesetze nicht vor, dass ein Land - wie ein Unternehmen - in Konkurs gehen kann. Faktisch dürfte es darauf hinaus laufen. Im schlimmsten Fall wird ein Regierungskommissär eingesetzt. So etwas gibt es bereits, und zwar auf Gemeindeebene.

Mittagsjournal, 14.3.2016