Asyl: Regierung legt Gutachten vor

Die Bundesregierung wird heute die zwei ausstehenden Gutachten zum Thema Flüchtlinge präsentieren: Da geht es einerseits um die Begrenzung der Asylwerberzahlen per Richtwert oder - wie die ÖVP sagt - Obergrenze. Andererseits wollte die Koalition rechtlich klären lassen, ob Einschränkungen bei der Mindestsicherung ausschließlich für Asyl- und Schutzberechtigte möglich sind.

Morgenjournal, 30.3.2016

Die Regierung will heuer nicht mehr als 37.500 Asylwerber aufnehmen, bis 2019 sollen es insgesamt maximal 127.500 sein. Dass diese Obergrenze nicht einfach ins Asylgesetz hinein geschrieben werden kann, das haben die von der Koalition betrauten Gutachter - der Innsbrucker Europarechtler Walter Obwexer und der Wiener Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk - schon klar gemacht.

Das Gutachten, das heute nach der Regierungssitzung präsentiert werden soll, dürfte aber Handlungsspielräume für die Politik aufzeigen - vor allem in Zeiten großen Andrangs von Asylwerbern wie im Herbst 2015. Auf solche Ausnahmesituationen wird sich auch das Gutachten zur Mindestsicherung beziehen, welches der Sozialrechtler Robert Rebhahn im Auftrag des Sozialministeriums erstellt hat. Ein wichtiger Punkt darin ist nach ersten Informationen, dass die Diskussion über Sozial-Leistungen für Schutzberechtigte nicht abgekoppelt von der Schließung der Balkan-Route gesehen werden könne. Sprich: Kommen weniger, sind Kürzungen hinfällig. Und darum geht es.

Die schwarz-blaue Landesregierung in Oberösterreich hat ja ihre Kürzungspläne erst gestern konkretisiert: die Mindestsicherung soll von 900 auf 365 Euro im Monat gekürzt werden - plus ein sogenannter Integrationsbonus von 155 Euro, der an Auflagen gebunden ist. Was immer das Rechtsgutachten des Bundes darüber aussagen wird: das Land ist daran nicht gebunden.