Empörung über verschärftes Asylrecht

Das Asylrecht in Österreich wird verschärft. In Schnellverfahren direkt an den Grenzen soll abgeklärt werden, ob jemand überhaupt einen Asylantrag stellen kann. Aber auch diese Gesetzes-Neuerung an sich ist ein Schnellverfahren - denn für die Abänderung gibt es, anders als sonst üblich, keine Begutachtungsfrist, in der Verbesserungsvorschläge deponiert werden könnten. Opposition und Hilfsorganisationen sind empört.

Mittagsjournal, 9.4.2016