Mann mit Aktentasche

DPA/OLIVER BERG

Radiokolleg, 25. März 2019

I wie Insiderhandel

Auf Finanzmärkten sollte der Zugang zu allen kursrelevanten Informationen idealerweise niederschwellig und fair sein. Das heißt, all jene, die Aktien, Unternehmensanleihen oder Verbriefungen kaufen oder verkaufen wollen, sollten zur gleichen Zeit über Entwicklungen informiert werden, die Preise und Kursverläufe beeinflussen können.

Niemand, der aufgrund eines Wissensvorsprungs Kursschwankungen vorhersehen könnte, soll unredliche Gewinne machen. Wäre das möglich, würde es zu einer Wettbewerbsverzerrung kommen. Nutzt jemand einen Informationsvorsprung aus, etwa ein Unternehmensvorstand oder eine Managerin, ein Unternehmensberater oder eine Sekretärin, dann spricht man von Insiderhandel. Gelingt einem Pharmaunternehmen ein Durchbruch in der medizinischen Forschung oder droht eine Aktiengesellschaft eine feindliche Übernahme, darf dieses Wissen nicht dazu genutzt werden, frühzeitig Unternehmensanteile zu kaufen bzw. zu verkaufen. In Österreich ist u.a. die Finanzmarktaufsicht dafür zuständig, Insiderhandel aufzudecken und die strafrechtliche Verfolgung einzuleiten. So will man das Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger in die Märkte sicherstellen.

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