Journal-Panorama

Getrennt und doch gemeinsam: Gemeinsame Obsorge auf dem Prüfstand
Gestaltung: Susanne Krischke

17.000 Ehen wurden allein im vergangenen Jahr geschieden, betroffen waren mehr als 19.000 Kinder. Damit beide Elternteile auch nach der gescheiterten Ehe Teil des Lebens ihrer Kinder bleiben, gibt es die gemeinsame Obsorge: Seit 1. Februar ist sie der Regelfall nach Scheidungen. Väter, die mit der Mutter ihres Kindes nicht verheiratet waren, haben ebenfalls die Möglichkeit, auch gegen den Willen der Mutter die gemeinsame Obsorge zu beantragen.

Nicht immer steht die gut gemeinte Theorie mit der Praxis in Einklang. Was für die einen selbstverständlich ist, ist für die anderen nicht realisierbar, zeigen die ersten Erfahrungen. Wirkt die gemeinsame Obsorge in konfliktreichen Scheidungen eskalierend oder deeskalierend? Wir beleuchten das Modell aus fünf Blickwinkeln.

Sendereihe

Gestaltung

  • Susanne Krischke