help - das Konsumentenmagazin

1. Kunstschweiß und Normlicht: Vom Alltag im Textilprüflabor
2. Textil mit Brief und Siegel
3. Wer kann und wer darf ins Stiegenhaus?
4. Doppelzimmer = Einzelzimmer mit Zusatzbett?

Kunstschweiß und Normlicht: Vom Alltag im Textilprüflabor

Vom streichelweichen Pullover bis zur Funktionsunterwäsche: Mit keinem anderen Produkt haben wir so viel Hautkontakt wie mit unserer Kleidung. Dadurch können auch eine Reihe giftige Stoffe in Färbungen oder Metallen über die Haut in den Körper gelangen, warnen Umweltorganisationen und empfehlen beim Einkauf auf Gütesiegel zu achten. Wir waren bei der Laborprüfung für Ökotex, eines der bekanntesten Gütesiegel dabei und haben nachgefragt, was dabei kontrolliert wird - und was nicht.


Textil mit Brief und Siegel

Egal ob bei Lebensmitteln oder bei der Bekleidung: der Wunsch vieler Konsumentinnen und Konsumenten nach nachhaltig produzierten Produkten wird zusehends größer. In der Textilindustrie sind sowohl ökologische, als auch soziale Standards von Bedeutung. Gütesiegel sollen diese Standards bewerten und gewährleisten. Manche dieser Zertifikate haben die Umweltaspekte im Visier - bei anderen stehen etwa die Arbeitsbedingungen im Vordergrund. Für die Verbraucher wird es immer schwieriger, sich in diesem "Gütesiegel-Dschungel" zurechtzufinden.


Wer kann und wer darf ins Stiegenhaus?

Briefträger, Zustelldienste, Handwerker: In ein Wohnhaus gelangt notwendigerweise eine ganze Reihe "hausfremder" Personen: Seit der Liberalisierung des Postmarkts muss etwa auch privaten Zustellern Zugang zu den Postfächern gewährt werden. Eine nicht unbedeutende Rolle spielen puncto "Besucheraufkommen" außerdem Sprechanlagenschlüssel und - seit einigen Jahren - elektronische Schließsysteme. Wer hat im Alltag Zutritt zum Stiegenhaus? Gesetzliche Bestimmungen und praktische Handhabe haben sich über die Jahre bedeutend gewandelt.


Doppelzimmer = Einzelzimmer mit Zusatzbett?

Wie muss eigentlich ein Doppelzimmer ausgestattet sein? Ein Stuhl, ein Handtuchhalter, ein Nachttisch und ein verrückbares Zustellbett erscheinen einem Ehepaar etwas dürftig für das gebuchte Doppelzimmer in einem italienischen Drei-Stern-Hotel. Doch der Reiseveranstalter zeigt wenig Verständnis: Das sei ein normales Doppelzimmer mit Standardmaßen. Und weil die Reisenden nicht gleich im ausgebuchten Hotel um einen Zimmerwechsel gebeten hätten, sei eine Rückerstattung des Reisepreises auch nicht möglich. Help geht der Sache nach.

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