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Das ABC der Finanzwelt

I wie Insiderhandel, J wie Joint Venture, K wie Kartell, L wie Leerverkäufe (4). Gestaltung: Juliane Nagiller, Marlene Nowotny

L wie Leerverkauf
Bei den meisten Finanzgeschäften setzen die Investorinnen und Investoren darauf, dass der Wert eines Marktes größer wird und die Preise steigen. Das ist etwa bei Aktien der Fall: Entwickelt sich ein Unternehmen gut, steigt im Normalfall der Aktienpreis. Leerverkäufe bieten dagegen die Möglichkeit, auf fallende Preise zu spekulieren und damit andere Anlagen, wie Derivate oder ganze Portfolios abzusichern.
Denn die werfen normalerweise nur dann Gewinn ab, wenn es wirtschaftlich bergauf geht. Bei Leerverkäufen wetten Anlegerinnen und Anleger auf eine negative Kursentwicklung. Dabei verkauft man Aktien, die man noch gar nicht besitzt. Beim Leerverkauf leihen sich die Verkaufenden Aktien eines kleinen Unternehmens und verkaufen die Wertpapiere zum aktuellen Marktpreis. Nach einiger Zeit geben sie die Aktien, die sie zum jetzt üblichen Marktpreis erstanden haben, zurück. Ist der Kurs, wie erhofft, gefallen, machen die Leerverkäufer einen Profit. Ist der Kurs dagegen gestiegen, steht ein großer Verlust ins Haus. Die Finanzmarktaufsicht reguliert Leerverkäufe mitunter: Setzen zu viele Anleger auf dieses Finanzinstrument, könnte das eine Abwärtsspirale am Finanzmarkt in Gang setzen. Das war beispielsweise 2008 der Fall. Damals untersagten die USA und Groß Britannien etwa Leerverkäufe von Aktien wichtiger Unternehmen, um der Finanzkrise zu begegnen.
Gestaltung: Marlene Nowotny

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