Betrifft: Geschichte

Zwischen Monopol und Reform

Zu 100 Jahre Radio, Folge 4:
Das Radio von 1974 bis 1994
mit: Originalausschnitten aus dem Archiv, sowie Fachleuten
Gestaltung: Kathrin Schedler, Michael Liensberger & Robert Weichinger

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 10. Juli 1974 beschließt der Nationalrat den Österreichischen Rundfunk formal von einer Gesellschaft in eine Anstalt öffentlichen Rechts umzuwandeln. Die seit der Rundfunkreform von 1967 bestehende alleinige Macht des Generalintendanten wird erheblich eingeschränkt. Dadurch werden wesentlichen Merkmale des heutigen ORF gesetzlich festgelegt.

Das immer wieder zur Debatte stehende Rundfunkmonopol wird jedoch nicht aufgehoben. Dieses besteht seit der Einführung einer staatlichen Rundfunkkonzession im Jahr 1924 - dem Geburtsjahr des offiziellen Radios in Österreich. Es bezieht sich allerdings auf die technische Verbreitung. Diese Hoheit liegt von Anfang an beim Staat und nicht beim ORF. Das Monopol wird mit den limitierten technischen Möglichkeiten im Sendernetz argumentiert. Aber auch die jeweiligen ORF Generalintendanten verteidigen es mit aller Entschiedenheit.

Ab den 1970er-Jahren entstehen in Österreich Piratenradios.

In Folge der Beitrittsbemühungen Österreichs zur Europäischen Union beginnt das Rundfunkmonopol hierzulande schließlich zu bröckeln. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg sieht im Jahr 1993 das Recht auf freie Meinungsäußerung in der österreichischen Rundfunkgesetzgebung verletzt. 1994 wird Monopolstellung teilweise aufgehoben.

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