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Punkt eins
Todesstrafe und Menschenwürde
Kann der Tod Recht sein? Gast: ao. Univ.-Prof. Dr. Eva Maria Maier, Rechtsphilosophin, Universität Wien. Moderation: Xaver Forthuber. Anrufe 0800 22 69 79 | punkteins(at)orf.at
13. Oktober 2026, 13:00
Die 50-Jährige, wegen Mordes verurteilte Christa Pike, die ihre geplante Hinrichtung im US-Bundesstaat Tennessee wider Erwarten überlebt hatte, wurde Medienberichten zufolge am Sonntag aus dem Krankenhaus entlassen und ist nun wieder in der Todeszelle, in der sie die letzten 30 Jahre verbracht hat. Zuvor hieß es, sie habe das Bewusstsein wiedererlangt und zeige sich "verwirrt und zornig". Ein Höchstgericht muss nun entscheiden, ob und wie der Staat erneut versuchen soll, sie zu töten.
Die neuerliche Debatte um die Todesstrafe, die weiterhin in 11 US-Bundesstaaten existiert, weitete sich noch aus, als letzte Woche Verteidigungsminister Pete Hegseth ankündigte, den von einem Militärgericht verurteilten Nidal Hasan öffentlich hinrichten lassen zu wollen. Der ehemalige Soldat hatte bei einem nach eigenen Angaben jihadistisch motivierten Amoklauf auf einer texanischen Militärbasis im Jahr 2009 13 Menschen getötet. Nach dem Willen des Pentagons soll er am 3. Dezember vor laufenden Kameras erschossen werden. Abgesehen von Propagandavideos von Terrormilizen ist diese Praxis nur aus Ländern wie Iran und Afghanistan bekannt.
Der jährliche Bericht von Amnesty International zählte 2025 weltweit 2.707 Hinrichtungen in 17 Ländern, der höchste Wert seit 1981. 2.334 neue Todesurteile wurden in 48 Ländern verhängt. Mehr als 25.000 Personen saßen Ende letzten Jahres in Todeszellen. Darin noch gar nicht enthalten sind China, das jährlich tausende Menschen hinrichten dürfte, aber keine verlässlichen Zahlen veröffentlicht, und die mutmaßlich hohe Dunkelziffer von Hingerichteten in Iran und Saudi-Arabien.
Die EU bekräftigte anlässlich der aktuellen Debatte einmal mehr ihre Ablehnung der Todesstrafe "in allen Fällen und unter allen Umständen" und ihr Ziel einer Abschaffung "in ganz Europa und darüber hinaus". Hinrichtungen seien eine "grausame, unmenschliche und erniedrigende Form der Bestrafung", ein Abschreckungseffekt oder eine präventive Wirkung sei "nie bewiesen worden", heißt es in dem Statement der EU-Delegation beim Europarat. Die Todesstrafe sei unvereinbar mit den Grundsätzen der Menschenwürde, so die Begründung. Explizit zu einem sofortigen Moratorium aufgerufen werden die USA und Japan, die im Europarat Beobachterinnenstatus haben, sowie Weißrussland, das letzte Land auf europäischem Boden, in dem die Todesstrafe vorgesehen ist.
Die Europäische Menschenrechtskonvention, das wohl wichtigste multilaterale Dokument im Rahmen des Europarates, schreibt in ihrem Artikel 2 das "Recht auf Leben" fest, verbietet aber noch nicht die Todesstrafe, wo sie "gesetzlich vorgesehen ist". Erst das 1983 verabschiedete 6. Zusatzprotokoll verlangt die Abschaffung der Todesstrafe außerhalb der Kriegsgerichtsbarkeit; durch das 13. Zusatzprotokoll von 2002 wird die Todesstrafe vollständig, auch im Rahmen der Kriegsgerichtsbarkeit, abgeschafft.
Europa erhöht den Druck auf andere Länder - so wird etwa der Export von Arzneimitteln, die zur Vollstreckung eingesetzt werden könnten, streng kontrolliert. Die Todesstrafe bleibt laut Amnesty weltweit auf eine überschaubare Zahl von Ländern beschränkt, dort aber hält sie sich hartnäckig, und in letzter Zeit wird sie in einigen Staaten sogar ausgeweitet, vor allem unter dem Vorwand der Eindämmung von Drogendelikten. In zahlreichen Staaten laufen allerdings auch Gesetzesinitiativen zur Abschaffung.
Warum meint man, dass der Staat töten soll, in welchen Fällen und wie? Gibt es "humane" Formen, jemanden hinzurichten? Was erzählen uns die aktuellen Debatten über Werte, Menschenrechte und unsere Definition von Recht, Gerechtigkeit und Strafe? Und können diese Werte wirklich weltweit und in allen möglichen Situationen Gültigkeit haben? Zu Gast bei Xaver Forthuber ist die Juristin und Strafrechtsphilosophin Eva Maria Maier. Reden Sie mit: Rufen Sie in der Sendung an unter 0800 22 69 79 oder schreiben Sie ein E-Mail an punkteins(at)orf.at
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