Mayer trotzt SPÖ-Konter

Gutachterstreit über Studiengebühren

Über das Einheben von Studiengebühren durch Universitäten ist ein Gutachterstreit entstanden. Die SPÖ widerspricht nun mit zwei Gutachten dem Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Doch der bleibt bei seiner Auffassung, die zu Beginn der Woche von Wissenschaftsminister Töchterle präsentiert worden war.

Mittagsjournal, 20.10.2011

Gutachten und Gegengutachten

Das Gutachten Mayers besagt, dass die Universitäten ab kommenden März nach Belieben Studiengebühren einheben dürfen, wenn es keine neue gesetzliche Regelung gibt. Die SPÖ, seit je her Gegnerin von Studiengebühren, will das nicht unwidersprochen im Raum stehen lassen und legt ihrerseits heute zwei Gutachten vor, die zu einem völlig anderen Schluss kommen.

Gesetz "sicher" nötig

Eines der heute von der SPÖ vorgelegten Gutachten stammt von Verfassungsrechtler Theo Öhlinger. Ihm ist "unverständlich" wie man zum Schluss kommen kann, dass die Unis von sich aus Studiengebühren einheben können, wenn es kein neues Gesetz gibt. Im Gesetz stehe nach wie vor, dass die Einhebung der Studienbeiträge durch eine Verordnung des Ministers zu regeln ist - "dass das also keine Angelegenheit des autonomen Wirkungsbereichs der Universitäten ist". Er sei sich sicher "wie selten", so Öhlinger, dass ein Gesetz notwendig ist, damit die Unis Studiengebühren einheben dürfen.

Andere Interpretationen möglich

Auch Werner Hauser, Jurist an der Fachhochschule Joanneum in Graz, kommt im zweiten von der SPÖ vorgelegten Gutachten zu einem anderen Schluss als Heinz Mayer. Denn es gebe eine Fülle von anderen verfassungsrechtlichen Bestimmungen, wie etwas Gleichbehandlung, Recht auf Bildung sowie die oberste Aufsicht im Bildungswesen, die dagegen sprächen. Heinz Mayer habe vermutlich an einer historischen Verfassungsinterpretation angeknüpft, so Hauser. Das sei zwar legitim, aber es gebe eben auch noch weitere Interpretationsgrundlagen.

Weiterhin "kein Zweifel"

Heinz Mayer, der das umstrittene Studiengebühren-Gutachten erstellt hat, zeigt sich angesichts der Kritik unbeeindruckt. "Das ist nicht unüblich. Das ist eine politisch sehr umstrittene Frage, und da versucht natürlich jeder, seinen Standpunkt mit Gutachten zu untermauern." Mayer ortet vor allem einen Punkt, den seine Kollegen anders sehen als er: Seine Kritiker würden die universitäre Autonomie sehr eng interpretieren oder überhaupt weginterpretieren. "Wenn man diesen Auffassungen folgen möchte, dann wären weite Teile der Organisation der Universitäten und der Gestaltung der universitären Autonomie verfassungswidrig." Er bleibe "selbstverständlich" bei seiner Meinung, sagt Heinz Mayer: "Keines der Gutachten hat ein Argument gebracht, das mich zweifeln lässt."