Ex-VfGH-Präsident: Gesetz ist nötig
Studiengebühren: Auch Korinek gegen Mayer
Im Juristenstreit über Studiengebühren widerspricht auch der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Karl Korinek, dem Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Korinek bestätigt damit zwei Gutachten, mit denen die SPÖ ihre Ablehnung von Studiengebühren untermauert hat. Und er erteilt Mayer indirekt eine Rüge.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 13.10.2011
"Mit Verfassungsrecht seriös umgehen"
Zu Wochenbeginn hatte Wissenschaftsminister Töchterle ein Gutachten von Mayer präsentiert, das zu dem Schluss kommt: Ab März können Universitäten nach Belieben Studiengebühren einheben, wenn es zu keiner neuen gesetzlichen Regelung kommt. Karl Korinek widerspricht nun: Ohne gesetzliche Grundlage dürften die Universitäten keine Studiengebühren einheben: "Es tut mir leid, dass ich so etwas sagen muss, denn ich bin ja gar nicht so gegen Studiengebühren. Nur: Man soll mit dem Verfassungsrecht seriös umgehen."
Zwei Gegengutachten
Kritisch ist auch Verfassungsrechtler Theo Öhlinger. Er hat eines der beiden Gutachten für die SPÖ erstellt, worin er Heinz Mayer widerspricht. Die Rechtslage sei recht eindeutig, meint Öhlinger, Studiengebühren seien ohne Gesetz nicht möglich. Zu diesem Schluss kommt auch Werner Hauser von der Fachhochschule Joanneum in Graz im zweiten heute von der SPÖ vorgelegten Gutachten.
