Im Auftrag des Kanzleramtes

Studiengebühren: Neues Gegengutachten

Der regierungsinterne Streit um die Studiengebühren geht weiter. Wissenschaftsminister Töchterle hat jüngst ein Gutachten präsentiert, wonach Universitäten ab März nach Belieben Studiengebühren einheben dürfen wenn die Regierung keine Neuregelung beschließt. Jetzt hat der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt ein eigenes Gutachten erstellt mit einem ganz anderen Ergebnis.

Abendjournal, 19.10.2011

Neues Gutachten verlangt Gesetzesänderung

Damit die Universitäten Studiengebühren einheben dürfen, muss zuerst ein entsprechendes Gesetz erlassen werden. Das ist kurz gesagt die Kernbotschaft des Gutachtens des Verfassungsdienstes. Wörtlich heißt es dort: Zusammenfassend ist der Verfassungsdienst der Ansicht, dass die Universitäten nur auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung und nicht eines autonomen Satzungsrechts Verordnungen oder Satzungen betreffend Studienbeiträge erlassen können.

Keine autonomen Entscheidungen

Der Verfassungsdienst zieht eine Parallele zwischen Gemeinden und Universitäten. Die Gemeinden seien auch in einigen Bereichen autonom, allerdings innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Und dasselbe gelte für die Universitäten. Zudem gäbe es einige bestehende Gesetze, die voraussetzen, dass auch die Studienbeiträge gesetzlich geregelt sind. Ein Beispiel: unter anderem gehöre es zu den Aufgaben des Rektorats, Studienbeiträge in der gesetzlich festgelegten Höhe einzuheben. In der gesetzlich festgelegten Höhe. Weiters gelte nach wie vor die Bestimmung, dass der Bundesminister nähere Bestimmungen zur Einhebung des Studienbeitrages durch Verordnung festzulegen habe. Fazit: laut Verfassungsdienst können Universitäten nicht nach eigenem Gutdünken Studiengebühren einheben, dazu braucht es ein Gesetz.

Koalition will verhandeln

Kanzler und Vizekanzler haben heute neuerlich ihren Willen bekundet, sich möglichst rasch auf eine Neuregelung der Studiengebühren zu einigen. Wie die aussehen könnte, ist allerdings völlig offen, denn die SPÖ bleibt bei ihrem strikten Nein zu Studienbeiträgen.