BUWOG Terminaltower: Zurück an den Start

Der Vorhabensbericht zu einer der brisantesten Causen im Lande, den Ermittlungen zur BUWOG-Affäre und zum Terminaltower Linz ist wieder zurück bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Allerdings noch ohne Entscheidung des Justizministeriums über Anklagen oder nicht. Denn eine kürzlich entdeckte Panne beim Landesgericht Wien, sorgt dafür, dass die Causa vorerst auf Eis liegt und voraussichtlich heuer nicht mehr entschieden werden kann.

Mittagsjournal, 28.11.2014

"Alles, was schiefgehen kann, wird auch schiefgehen." So lautet Murphys Gesetz und das gilt auch für die Justiz. Eine Gerichtspanne sorgt derzeit dafür, dass der Vorhabensbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, in Sachen Buwog und Terminaltower, bei dem gegen Ex-Finanzminister Karl Heinz Grasser und 13 weitere beschuldigte ermittelt wurde, vom Justizministerium dieser Tage wieder zurückgeschickt werden musste.

Thomas Haslwanter, Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft: das Gericht habe darüber informiert, dass einer der Beschuldigten der gerichtlichen Sichtung bereits freigegebener Unterlagen nicht beigezogen worden sei.

Zur Erklärung: Ursache sind Unterlagen die 2010 bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt worden sind. Und zwar beim damaligen Anwalt von Walter Meischberger, der wie sein Ex-Klient als Beschuldigter in der Buwog Causa gilt. Er hatte die beschlagnahmten Unterlagen mit Verweis auf das Anwaltsgeheimnis versiegeln lassen und die Hausdurchsuchung angefochten. Konsequenz: Das Landesgericht muss das beschlagnahmte Material prüfen. Haslwanter sagt, es gehe in diesem gerichtlichen Verfahren um die Frage, welche Unterlagen von der Korruptionsstaatsanwaltschaft verwendet werden können und welche nicht, weil sie etwa dem Berufsgeheimnis eines Rechtsanwalts unterliegen.

Der betroffene Anwalt muss angeben welche Unterlagen aus seiner Sicht unter das Anwaltsgeheimnis fallen. Doch nachdem der Betroffene Jurist, seinem Anwalt gekündigt hatte, erreichte die Ladung des Gerichtes den Beschuldigten nicht mehr. "Hier ist ein Fehler unterlaufen, der Betroffene wurde nicht bei der Sichtung der Unterlagen eingebunden", heißt es bei Landesgericht, wo man das Missgeschick vor kurzem entdeckt hat. Fakt ist, das Gericht zwischenzeitlich Unterlagen an die Staatsanwaltschaft weitergegeben, die der Betroffene nicht prüfen konnte. Im Falle eines Prozesses ein Verfahrensmangel.

Nun muss alles neu geprüft werden. Eigentlich hatte man in der Buwog-Terminaltower Causa noch heute mit einer Entscheidung gerechnet. Nun heißt es für die Korruptionsermittler in der Causa einmal mehr: bitte warten bis das gerichtliche Sichtungsverfahren ergänzt ist. Dann wird erneut ein Vorhabensbericht von der Korruptionsstaatsanwaltschaft vorgelegt, sagt Haslwanter.

Im Justizministerium, wo der brisante Vorhabensbericht zuletzt bereits zur Genehmigung lag, bemüht man sich um Gelassenheit. Sektionschef Christian Pilnacek meint, es habe sich nicht wirklich um eine Panne gehandelt, vielmehr um einen Zustellmangel, der jetzt saniert werde.

Wie lange das dauern kann, ist nicht abzusehen. Das hängt auch davon ab, ob die neuen Gerichtsentscheidungen unter Einbeziehung des Anwaltes, von diesem angefochten werden.