Entscheidung dauerte über ein Jahr

Buwog: OGH gibt Festplatte frei

In der Buwog-Affäre gibt es nach den ersten Rückschlägen in Liechtenstein auch kleine Erfolge. So hat das Oberlandesgericht Wien nun den Inhalt eines im Vorjahr bei einer Porr-Tochter beschlagnahmten Computers für die Ermittler freigegeben. Ein exemplarische Beispiel dafür, warum die Buwog-Ermittlungen so lange dauern.

Mittagsjournal, 10.12.2011

Petra Pichler

Ermittlungen in Causa "Terminal Tower"

Es geht um die Affäre rund um die Übersiedelung der Finanzlandesdirektion Oberösterreich in den Linzer Terminal Tower im Jahr 2005. Es handelt sich um einen der zahlreichen Nebenschauplätze aus den Ermittlungen rund um den Buwog-Verkauf. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft verfolgt hier den Verdacht, dass der Baukonzern Porr 200.000 Euro Schmiergeld an den Ex-FPÖ-Politiker Walter Meischberger gezahlt haben könnte.

Festplatte bei Hausdurchsuchung beschlagnahmt

Die Zahlung soll, ebenso wie die Buwog-Millionen, über die zypriotische Firma Astropolis des Lobbyisten Peter Hochegger gelaufen sein. 80 Prozent der Summe gingen an Meischberger. In der Causa Terminal Tower wurden bereits mehrfach Razzien durchgeführt. Zuletzt sorgte Anfang Oktober eine Hausdurchsuchung bei Ex-Porr-Chef Horst Pöchhacker für Aufregung.

Verzögerung durch Rechtsstreitigkeiten

Allerdings dauert es zum Teil recht lange, bis die Ermittler auch Einsicht in jene Unterlagen nehmen können, die bei Hausdurchsuchungen beschlagnahmt werden. Zum Beispiel beim vorliegenden Fall: Bereits im August 2010 fand im Zusammenhang mit den Ermittlungen rund um den Schmiergeldverdacht Terminal Tower eine Hausdurchsuchung bei der Firma Porr Solutions statt.

Damals wurde die Festplatte eines Firmencomputers von den Ermittlern sichergestellt. Porr Solution legte umgehend Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung ein - ein durchaus ein legitimes Rechtmittel. Das beschlagnahmte Datenmaterial wurde versiegelt und der Rechtsstreit landete beim Oberlandesgericht Wien.

Daten vor Auswertung

Dieses hat nun entschieden, dass der Inhalt der Computerfestplatte keinem besonderen Schutz unterliegt, wie er etwa bei Daten von Notaren, Ärzten oder Rechtsanwälten gelten kann. Das bestätigt Reinhard Hinger vom Oberlandesgericht Wien. Mehr als ein Jahr nach der Razzia, können die Ermittler nun Einsicht in die Computerdaten nehmen. Ob sie Beweise in der Causa bringen, bleibt abzuwarten. Aufschluss, warum einige Verfahren so lange dauern, bietet dieser Fall allemal.