BUWOG-Gutachten belastet Grasser

In den Ermittlungen zur BUWOG-Affäre ist das Gutachten des Sachverständigen nun bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft eingelangt. Das bestätigt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Das Gutachten belastet die Verdächtigen, Ex-Finanzminister Grasser, Lobbyist Meischberger und Makler Plech, das berichtet die Zeitschrift "Format". Demnach erhärte das Gutachten den Verdacht, dass diese drei Personen mehr als neun Millionen Euro an Provisionen im Zuge der BuUWOG-Privatisierungen kassiert haben sollen.

Korruptionsstaatsanwaltschaft am Zug

Kontoöffnungen, belastender E-Mail-Verkehr, Protokolle von Telefonüberwachungen: Das sind die Ingredienzien des Sachverständigen-Gutachtens, das nun an die Korruptionsstaatsanwaltschaft übermittelt worden ist. Es geht um drei Konten mit den Namen "Nathalie", "Karin" und "40-0815" - als deren Begünstigte der Sachverständige Grasser, Meischberger und Plech erachtet, berichtet "Format".

Die Provisionen im Zuge der Privatisierung der Bundeswohnungen flossen zunächst an eine Briefkastenfirma und landeten laut Gutachten dann auf diesen drei Konten. Wer hinter diesen Konten steckt, war die Kernfrage für die Ermittler. Und es gab einen Anfangsverdacht: der Name von Meischbergers Freundin: Natalie. Der Name von Plechs Ehefrau: Karina. Hinter dem Konto mit dem Namen "40-0815" wurde Karl-Heinz Grasser vermutet.

Es folgten Hausdurchsuchungen, Kontoöffnungen und Einvernahmen. Fazit: Das Konto 40-0815 wurde schon lange vor der BUWOG-Privatisierung mit Bareinzahlungen von Unternehmen mit einem Naheverhältnis zu Grasser dotiert, so das Gutachten.

Verdacht der Beweismittelfälschung
Dass ein Vertrag, der beweisen sollte, dass Meischberger sein Geld an Ernst Plech nur zu Veranlagungszwecken überlassen wollte, dass also dieser Vertrag erst nach Bekanntwerden der Vorwürfe verschriftlicht wurde, nähre zudem den Verdacht der Beweismittelfälschung.

Auch dass Karl-Heinz Grasser eine halbe Million Euro für seine Schwiegermutter anlegen sollte, sei fragwürdig: Grasser soll das Geld von seiner Schwiegermutter erhalten haben, um es anzulegen. An mehreren Wochenenden soll er das Geld von der Schweiz nach Österreich transportiert haben. Aber: Grassers Schwiegermutter hat diese Angaben den Ermittlern gegenüber nicht bestätigt. Darüber hinaus hat die Kriminalpolizei anhand von Bewegungsprofilen herausgefunden, dass die Geldübergaben nicht stattgefunden haben können, da die Schwiegermutter zur angegebenen Zeit nicht in der Schweiz gewesen sei.

Pikantes Detail am Schluss
Vom 40-0815-Konto, das laut Gutachten Grasser zugerechnet wird, wurden Gelder an weitere Gesellschaften und schließlich an eine Briefkastenfirma transferiert, über die zuletzt Ohrringe im Wert von 25.000 Euro bezahlt werden sollten. Der Sachverständige legt auch ein Schreiben bei, aus dem hervorgeht, für wen diese Ohrringe gekauft wurden. Laut Gutachten für eine gewisse Fiona G.

Alle Genannten haben die Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Mittagsjournal, 16.1.2014