Sollen Licht in Causa Grasser bringen

Liechtenstein überstellt BUWOG-Akten

In der Affäre um BUWOG-Akten in Liechtenstein hat das Fürstliche Landgericht nun entschieden, dass alle beschlagnahmten Unterlagen der österreichischen Staatsanwaltschaft auszufolgen sind. Österreich hatte die Akten angefordert, um mutmaßliche Geldflüsse um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zu untersuchen.

Mittagsjournal, 18.1.2012

Von Anwalt "ausgeborgt"

Die Akten wurden im April 2011 im Zuge einer Hausdurchsuchung in Liechtenstein beschlagnahmt, in der die Geldflüsse in der BUWOG-Affäre um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser untersucht werden sollen. Grasser selbst betont ja, dass er sämtliche Geldflüsse offengelegt habe. Um dies zu überprüfen, möchte die Staatsanwaltschaft Unterlagen von Grassers Ex-Geschäftspartnern ansehen, die bei Hausdurchsuchungen in Liechtenstein und in der Schweiz beschlagnahmt worden sind.

Besonders brisant ist der Fall auch deshalb, weil ein Liechtensteiner Rechtsanwalt im Zuge einer Akteneinsicht am 19.Oktober 2011 Aktenteile mitgenommen hat - und zwar ohne Wissen und Zustimmung des zuständigen Landrichters. Erst sechs Wochen später wurden die Unterlagen durch den Anwalt wieder zurückgegeben.

Das Fürstliche Landgericht Liechtenstein hat nun entschieden, dass die Unterlagen an Österreich ausgefolgt werden sollen. das bestätigt der leitende Staatsanwalt in Liechtenstein Robert Wallner. Die betroffene Kanzlei von Grassers Ex-Geschäftspartner hat nun zwei Wochen Zeit, gegen dies Entscheidung Einspruch zu erheben. dann muss das Obergericht entscheiden.

Vorerhebungen laufen noch

Theoretisch gibt es noch weitere Beschwerdemöglichkeiten bis zum Staatsgerichtshof, dieser entspricht dem österreichischen Verfassungsgerichtshof. Bei der Lechtensteiner Staatsanwaltschaft geht man aber davon aus, dass die Affäre rasch entschieden wird, weil der Sachverhalt bekannt sei und die Argumente bereits ausgetauscht worden seien.

Was die zeitweise Entwendung der Akten betrifft, so hat die Staatsanwaltschaft Liechtenstein Vorerhebungen gegen den betreffenden Anwalt eingeleitet. Diese sind derzeit noch nicht abgeschlossen, heißt es bei der Staatsanwaltschaft in Liechtenstein.