Geldflüsse sollen geklärt werden

BUWOG: Unterlagen manipuliert?

Die Affäre rund um die BUWOG-Privatisierung unter Ex-Finanzminister Grasser sorgt nun auch in Liechtenstein für Aufregung. Die Regierung trifft sich zu einer Sondersitzung. Dabei geht es um einen Liechtensteiner Anwalt von Grasser. Er soll brisante Unterlagen aus dem Gericht entwendet und erst Wochen später zurückgegeben haben. Ob die Unterlagen manipuliert worden sind, ist noch unklar.

Morgenjournal, 22.12.2011

Für Grasser tätig

Die Angelegenheit ist höchst brisant: Der betroffene Anwalt ist nicht nur für einen Geschäftspartner von Karl Heinz Grasser tätig sondern auch für den Ex-Finanzminister selbst. Er ist gemeinsam mit einem weiteren Anwalt der Vaduzer Kanzlei Marxer Vorstand in Grassers Liechtensteinstiftungen. Das bestätigt Grassers Anwalt Manfred Ainedter. Bei der Errichtung der Stiftungen sei er empfohlen worden.

Mit den Vorfällen in Liechtenstein hätte Grasser aber nichts zu tun versichert Ainedter.

Untersuchung auf Vollständigkeit

Der Fall ist absolut ungewöhnlich, sagt der Sprecher des Liechtensteiner Landgerichts Wilhelm Ungerank. Das Vertrauen in die Anwälte sei bisher nie missbraucht worden.

Der Anwalt konnte ohne Überwachung Akteneinsicht nehmen, bestätigt Ungerank. Nach der Akteneinsicht fehlten Akten. Sie wurden erst Wochen später, nach zwei erfolglosen Hausdurchsuchungen, von Anwalt wieder dem Gericht übergeben. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft in der Causa. Ungerank sagt, die Unterlagen seien vorhanden. Man wisse nur nicht ob sie vollständig seien, das untersuche man derzeit.

Ein Missverständnis?

Bei der angesehen Kanzlei Marxer in Liechtenstein hat man eine Stellungnahme zu den Vorwürfen gegen den Kanzleipartner angekündigt. Dem Vernehmen nach soll der Anwalt die Aktenteile deshalb mitgenommen haben, weil der Oberste Gerichtshof in Liechtenstein die Hausdurchsuchung für unzulässig erklärt hatte. Deshalb sei der Jurist und Politiker davon ausgegangen, dass sein Klient Anrecht auf die beschlagnahmten Unterlagen hätte. Beim Gericht in Liechtenstein sieht man das, aber offenbar anders.

Morgenjournal, 22.12.2011

Schock in Liechtenstein sitzt tief, ORF-Korrespondentin Raphaela Stefandl im Gespräch mit

Pilnacek weist U-Haft-Forderung zurück

Die SPÖ fordert in der Causa BUWOG, dass Karl-Heinz Grasser nun nach den Vorfällen in Liechtenstein in Untersuchungshaft genommen wird - wegen Verabredungs- und Verdunkelungsgefahr. Schließlich sei nicht klar, ob die entwendeten und wieder zurückgegebenen Akten manipuliert worden seien. Der Leiter der Sektion für Strafsachen im Wiener Justizministerium, Christian Pilnacek, sieht für eine U-Haft keine Notwendigkeit. Und Pilnacek verweist auf den juristischen Streit zwischen Grasser-Stiftung und Gerichten in Liechtenstein.

Morgenjournal, 22.12.2011

Sektionschef Pilnacek im Studiogespräch in der Zib2 mit