Warten auf Unterlagen aus Liechtenstein

BUWOG-Ermittlungen treten auf der Stelle

Das Ringen in den BUWOG-Ermittlungen rund um Ex-Minister Karl-Heinz Grasser geht weiter. Während Grassers Anwalt auf eine Einstellung des Verfahrens drängt, wartet man in Wien auf wichtige Unterlagen aus Liechtenstein und der Schweiz.

Morgenjournal, 11.01.2012

In der Buwog-Affäre wird Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser nicht müde die Einstellung des Verfahrens gegen ihn zu fordern. Zuletzt hatte sein Anwalt Manfred Ainedter gedroht, eine Beschwerde wegen Nichtbehandlung einzubringen, wenn das Landesgericht Wien nicht bis Ende Jänner über seinen Einstellungsantrag entscheidet. Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass das Gericht die Ermittlungen gegen Grasser beenden wird. Denn nach wie vor warten die Ermittler auf wichtige Unterlagen aus Liechtenstein und der Schweiz. Nach dem Aktenklau in Liechtenstein, tut sich nun in der Schweiz der nächste Problemfall in der Causa auf.

Warten auf Unterlagen

Zwar betont Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser stets, dass er der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft all seine Geldflüsse offen gelegt hätte. Doch um seine Angaben seriös zu überprüfen, brauchen die Ermittler Unterlagen, die bei Hausdurchsuchungen im vergangenen April bei Geschäftspartnern Grassers in Liechtenstein und der Schweiz beschlagnahmt worden sind - zwei Amtshilfeersuchen die nur äußerst zäh vorankommen.

Verfahrensstreit in der Schweiz

Nach der Affäre rund um entwendete Akten in Liechtenstein, müssen nun die Schweizer die nächste Panne im Buwog-Rechtshilfeverfahren verzeichnen. Auch hier wurden, ebenso wie in Liechtenstein, gleich nach den Hausdurchsuchungen auf Antrag der Betroffenen Geschäftspartner Grassers, die beschlagnahmten Unterlagen versiegelt. Die Staatsanwaltschaft in Zürich hätte binnen 20 Tagen die Entsiegelung der beschlagnahmten Unterlagen beantragen müssen, damit dann ein Gericht innerhalb einen Monats über die beschlagnahmten Unterlagen entscheiden kann.

Diese Frist sei versäumt worden, meinen die Anwälte von Grassers Geschäftspartnern die nun die Rückgabe der Unterlagen fordern. Sie berufen sich auf die neue Strafprozessordnung, die Anfang 2011 in der Schweiz eingeführt worden ist. Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Zürich bestätigt man den Rechtsstreit, sieht aber eine andere Rechtslage. "Wenn ein neues Gesetz in Kraft tritt, dann sind immer viele Rechtsfragen offen", sagt der Leiter der Züricher Rechtshilfestaatsanwaltschaft Marcel Strassburger. Jetzt müssen die Gerichte über die Interpretation des neuen Gesetzes entscheiden und ob die versiegelten Unterlagen an Grassers Geschäftspartner zurückgegeben werden müssen, oder nicht.

Neues Amtshilfeersuchen

Die österreichische Justiz hat vorsichtshalber ein neues Amtshilfeersuchen gestellt. Damit die Unterlagen sofort wieder beschlagnahmt werden können, wenn die Schweizer Staatsanwaltschaft in diesem Rechtsstreit unterliegt. Eines ist aber sicher: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wird die in der Schweiz beschlagnahmten Unterlagen in absehbarer Zeit nicht zugestellt bekommen.