Rechtshilfe für Österreich zügig erledigen
BUWOG: Liechtenstein sieht "Einzelfall"
Die Regierung in Liechtenstein hat eine Sondersitzung zur Aktenaffäre in der Causa BUWOG abgehalten. In einer anschließend verbreiteten Erklärung ist von einem unsystematischen "Einzelfall" die Rede. Der beschuldigte Anwalt hat unterdessen alle Vorwürfe zurückgewiesen.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 22.12.2011
"Sofortige und lückenlose Aufklärung"
Die Liechtensteinische Regierung hat heute nach ihrer knapp zweistündigen Sondersitzung zur Aktenaffäre rund um die BUWOG -Ermittlungen und Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zwar keine Pressekonferenz abhalten, dafür aber eine schriftlichen Stellungnahme herausgegeben. Darin wird "sofortige und vor allem lückenlose" Aufklärung gefordert. Es handle sich um einen "Einzelfall mit mutmaßlichem Fehlverhalten, der in keiner Weise mit dem geltenden Rechts- und Politiksystem in Verbindung gebracht werden kann", heißt es in der Mitteilung. "Die Regierung vertraut darauf, dass das Rechtshilfeersuchen aus Österreich zügig erledigt wird".
Anwälte: "Keine Vorschriften verletzt"
Zu Wort gemeldet hat sich auch die Kanzlei des beschuldigten Anwalts in Liechtenstein, Marxer und Partner. Die Anwälte berufen sich auf das Urteil des Höchstgerichts in Liechtenstein. Dieses habe die Hausdurchsuchungen für unrechtmäßig erklärt. Der beschuldigte Anwalt habe außerdem die Unterlagen im Zuge einer bewilligten Akteneinsicht behoben, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme der Kanzlei. Spekulationen über eine Manipulation der Unterlagen entbehrten jeglicher Grundlage. Es sei zu keiner Verletzung strafrechtlicher Vorschriften gekommen.