Aktendiebstahl wäre strafbar

Causa BUWOG: Konsequenzen für Anwalt?

In Liechtenstein berät die Regierung über die Datenklau-Affäre und die Rolle eines Liechtensteiner Anwalts und Politikers. Er soll ja Unterlagen aus dem Gerichtsakt entwendet und erst nach Wochen zurückgebracht haben, möglicherweise verfälscht. Ein österreichischer Anwalt müsste da mit Konsequenzen rechnen, sagt der Präsident der österreichischen Rechtsanwaltskammer, Rupert Wolff.

Mittagsjournal, 22.12.2011

Der Präsident der österreichischen Rechtsanwaltskammer, Rupert Wolff, im Gespräch mit Barbara Gansfuß

Hätte in Österreich Konsequenzen

Aus österreichischer Sicht seien Akten des Gerichts im Eigentum der Republik und unterlägen der Verschwiegenheit und Geheimhaltung, so Wolff: "Würde sich ein österreichischer Anwalt so verhalten, wäre er mit Sicherheit einem Disziplinarverfahren der zuständigen Rechtsanwaltskammer ausgesetzt, und mit großer Wahrscheinlichkeit auch einem Strafverfahren."

Nach Ansicht Wolffs gibt es auch keinen Grund, der ein solches Vorgehen rechtfertigen könnte. Die Dokumente hätten keinesfalls mitgenommen werden dürfen. Die Optik sei insgesamt für die Kollegenschaft schlecht. Er vertraue aber darauf, "dass die Rechtsanwaltskammer Liechtenstein rasch und ordnungsgemäß vorgehen wird."

Anwalt weist Vorwürfe zurück

Die liechtensteinische Rechtsanwaltskanzlei Marxer & Partner hat heute die Vorwürfe, dass ein Anwalt der Kanzlei Akten entwendet habe und diese möglicherweise manipuliert wurden, zurückgewiesen. Diese Spekulationen seien "haltlos und ohne jede Grundlage", es werde "ohne nähere Sachkenntnis auf tendenziöse und unseriöse Weise berichtet", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme.