Entwendete Akten
BUWOG: Staatsanwalt sieht Straftatbestand
Die Akten-Entnahme in der Liechtensteiner BUWOG-Affäre schlägt hohe Wellen. Die betroffene Anwaltskanzlei weist sämtliche Vorwürfe zurück. Der Anwalt, der die Unterlagen aus dem Gericht mitgenommen hatte, habe keine strafrechtlichen Vorschriften verletzt, so die Kanzlei Marxer. Diese Rechtsansicht teilt die Staatsanwaltschaft in Liechtenstein nicht, wie deren Leiter sagt.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 23.12.2011
Am Donnerstag ist in der Liechtensteiner BUWOG-Aktenaffäre, die Vaduzer Anwaltskanzler Marxer & Partner in die Verteidigungsoffensive gegangen. Die Vorwürfe seien haltlos. Der Kanzleipartner, der die Unterlagen aus der BUWOG-Hausdurchsuchung aus dem Gericht mitgenommen hatte, habe keine strafrechtlichen Vorschriften verletzt, so die Kanzlei Marxer. Sie beruft sich auf das Höchstgerichts Urteil in Liechtenstein. Dieses hatte die Hausdurchsuchung für unrechtmäßig erklärt. Bei der Staatsanwaltschaft in Liechtenstein, teilt man diese Rechtsansicht von Marxer & Partner nicht, sagt der Leiter der Staatsanwaltschaft Robert Wallner.
Man gehe davon aus, dass dem Rechtsanwalt vom Gericht klar signalisiert worden sei, dass die Unterlagen nicht ausgefolgt werden, weil ein neues Rechtshilfeersuchen aus Wien vorliege. Darüber hinaus gehe die Staatsanwaltschaft davon aus, dass es sich um Urkundenunterdrückung handle, wenn ein Anwalt im Rahmen einer Akteneinsicht ohne Wissen des Gerichts Stücke entnehme und sich aus dem Gericht entferne, so Wallner.