Nach Flugraumsperren
Wenig Chancen für Schadenersatzforderungen
Das Flugverbot bedingt durch die Vulkanasche-Wolken bringt den europäischen Fluglinien Verluste in Millionenhöhe: Einige Airlines, darunter auch Lufthansa und Flyniki, haben angekündigt, Schadenersatzforderungen gegen die Flugsicherungsbehörden zu erheben.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 20.4.2010
Millionenverluste
Air France entgeht bedingt durch das Flugverbot pro Tag ein Umsatz von 35 Millionen Euro, 20 Millionen Euro sind es bei British Airways, 25 Millionen bei der Lufthansa.
Wenig Chancen auf Schadenersatz
Die europäischen Airlines hätten aber nur geringe Chancen, durch Regressforderungen gegen die zuständigen Flugsicherungsbehörden an Geld zu kommen, sagt der Grazer Jurist und Luftrechts-Experte Joachim Janezic: Amtshaftungsansprüche setzten Fahrlässigkeit voraus und das sei nicht gegeben. Es stand einfach nicht fest, bis zu welcher Partikeldichte gefahrlos geflogen werden kann, so Janezic.
Sicherheit geht vor
Es gibt für die Flugsicherungsbehörden also nicht genug Daten, um eindeutig zu entscheiden, ob das Fliegen durch die Aschewolken gefährlich ist. Und deshalb hätten sich die Behörden - in Österreich ist die Austro Control zuständig - zunächst für ein generelles Flugverbot entschieden, um eben die Sicherheit des Flugverkehrs zu gewährleisten. Das sei kein schuldhaftes Handeln, so Janezic. Das Sicherheitsargument schlafe ökonomische Überlegungen.
EU-Beihilfen sollen helfen
Auf die Frage, ob es für den Fall eines Flugverbots bedingt durch einen Vulkanausbruch einen Versicherungsschutz für Airlines gebe, sagt Janezic: ein Vulkanausbruch sei in der Vergangeheit noch nicht aufgetreten, dadurch habe sich keine Airline dagegen versichert und müsse die Ausfälle selbst zahlen.
Es sei wahrscheinlicher, dass die europäischen Airlines über EU-Beihilfen an Geld kommen, als über Schadenersatzforderungen gegen Flugsicherungsbehörden, sagt der Luftrechtsexperte Joachim Janezic.