Wegen NS-Verbotsgesetz

Anzeige gegen Rosenkranz-Sohn

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt nach dem NS-Verbotsgesetz gegen einen Sohn der freiheitlichen Präsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz. Sie hatte im Wahlkampf das Verbotsgesetz in Frage gestellt. Laut einem Bericht des Magazins "News" wird ihrem Sohn Volker Rosenkranz vorgeworfen, er habe vor dem Wiener Rathaus "Heil Hitler" gerufen.

Mittagsjournal, 21.07.2010

Soll mehrmals "Heil Hitler" gerufen haben

Der Vorfall hat sich laut News einen Tag vor der Präsidentschaftswahl nach dem Ball der Wiener Schulen ereignet. Eine Gruppe 15-Jähriger sei von mehreren Tätern vor dem Wiener Rathaus attackiert worden, laut eines Schuldirektors. Ein junger Mann habe mehrmals "Heil Hitler" gerufen, so die Angaben.

Ermittlung wegen Verbotsgesetz

In einem Polizeiprotokoll, das Ö1 vorliegt, heißt es, alle Zeugen hätten ihn als Sohn von Präsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz wiedererkannt, weil er einige Tage später in einer Zeitung abgebildet war. Staatsanwaltschaftssprecherin Michaela Schnell bestätigt: "Wir ermitteln derzeit wegen Paragraph §3g Verbotsgesetz. Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung hat die Anzeige erstattet."

Ausruf wird bestritten

Volker Rosenkranz war heute zwar zweimal telefonisch erreichbar, konnte oder wollte die Reporterfragen aber nicht hören.

Seine Mutter Barbara Rosenkranz sagt gegenüber Ö1 in einer knappen Stellungnahme, ihr Sohn habe ihr gesagt, er habe nicht "Heil Hitler" gesagt und sie glaube ihm das. So etwas wäre auch absurd, der 20-Jährige sei keineswegs ein Neonazi. Die Frage, ob gegen ihn nun ausgerechnet wegen jener Gesetzespassagen ermittelt wird, die sie vor allem zu Beginn des Präsidentschaftswahlkampfes in Frage gestellt hatte, wollte Rosenkranz so nicht beantworten. Sie habe bereits deutlich ihre Haltung klargelegt. Offensichtlich bezieht sich Rosenkranz auf jene umstrittene Erklärung zum Verbotsgesetz, die sie nicht zuletzt auf Druck der Kronen Zeitung im Laufe des Wahlkampfes abgegeben hatte.